„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann. -- A. Hitler“
Handschriftlich zugefügt: "Von Bouhler mir übergeben am 27.8.40 Dr. Gürtner"
Zusammengestellt von Manuel Werner, Nürtingen, Stand: 15. Mai 2013
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