„Jehovas Zeugen“ gehörten zu den Religionsgemeinschaften, die vom NS-Regime verfolgt wurden und ausgerottet werden sollten. (1) Unter der Bezeichnung „Ernste Bibelforscher“ war diese „radikal
pazifistische“ Gemeinschaft im Jahr 1870 gegründet worden. „Seit 1931 nannten sie sich ,Zeugen Jehovas’, doch setzte sich diese Bezeichnung erst nach 1945 durch.“ (2) Sie war die einzige
Glaubensgemeinschaft, die sich dem nationalsozialistischen Staat bedingungslos verweigerte. Die etwa 25.000 Mitglieder verweigerten unter anderem den sogenannten Deutschen Gruß und den Wehrdienst
und wurden dafür unerbittlich verfolgt. (3 S. 125)
Hier ein kurzer Abriss der Ereignisse:
Schon ab April 1933 gab es für diese Glaubensgemeinschaft „Betätigungsverbote in vielen Ländern des Reiches“. Bald folgten erste Einweisungen von Zeugen Jehovas in die frühen Konzentrationslager.
Obwohl sich die Religionsgemeinschaft mit juristischen Mitteln bemühte, die Verbote aufheben zu lassen, erwiesen sich diese Bemühungen als zwecklos: Im Jahr 1934 waren schon rund 1.000 Zeugen
Jehovas verhaftet worden. 1935 legte die Gestapo Richtlinien für die „Schutzhaft“ von Bibelforschern und ihre KZ-Einweisung fest. Um gegen die Zeugen Jehovas besser ermitteln zu können, bildeten
im Jahr 1936 Gestapo und Kriminalpolizei Sonderkommandos, zur selben Zeit wurden bei den Sondergerichten Sonderdezernate eingerichtet. (1)
Im Jahr 1937 wies der „Reichsminister des Innern“ Wilhelm Frick Polizei und Justiz an, „mit den schärfsten Mitteln“ gegen Zeugen Jehovas vorzugehen. Rund 4.000 Gläubige wurden verhaftet, es kam
zu zahlreichen „Bibelforscherprozessen“. Viele Kinder isolierte man von ihren Eltern, in den Konzentrationslagern kamen Zeugen Jehovas in die „Strafkompanie“. Am 20. Juni desselben Jahres folgte
die zweite reichsweite Verteilung eines Protestflugblattes durch die Gläubigen. (1)
Im Jahr 1938 kam es mit der Veröffentlichung von Verfolgungsberichten in dem Buch „Kreuzzug gegen das Christentum“ zu einem Höhepunkt, als eine Initiative der Zeugen Jehovas die Menschen im In-
und Ausland über den NS-Terror aufzuklären versuchte. In den KZ’s wurde die Häftlingsgruppe dieser Religionsgemeinschaft durch einen „lila Winkel“ stigmatisiert. Nach Kriegsbeginn konnten
Wehrdienstverweigerer zum Tode verurteilt werden: Über 250 Todesurteile wurden jetzt an Zeugen Jehovas vollstreckt – und meist nur wegen der Kriegsdienstverweigerung. Am 12. 06. 1940 fand eine
reichsweite Verhaftungswelle statt, wobei die Gestapo gleichzeitig zahlreiche Wohnungen von Zeugen Jehovas durchsuchte. Trotz Hinrichtungen von Funktionären konnten 1941 im Untergrundwerk der
Zeugen Jehovas weiterhin ihre „Wachtturm“-Schriften vervielfältigt und landesweit zur internen Verteilung gebracht werden. (1)
Im Jahr 1942 bekräftigte Hitler, dass man Bibelforscher „ausrotten“ müsse. Dennoch kam es „zu einer relativen Verbesserung der Situation der KZ-Häftlinge“, weil „die SS ihren wirtschaftlichen
Einsatz zu fördern“ begann. 1944 sprengte die Gestapo innerhalb und außerhalb der KZ’s Untergrundnetze der Zeugen Jehovas und ließ Funktionäre hinrichten. Nach dem Ende der Nazi-Diktatur begannen
viele Überlebende, die Gemeinden neu aufzubauen. Insgesamt waren cirka 8.000 deutsche Zeugen Jehovas inhaftiert, etwa 1.500 Zeugen Jehovas im In- und Ausland mussten durch Verfolgungsmaßnahmen
oder deren Folgen ihren Glauben mit ihrem Leben bezahlen. (1)
Verfolgungen im Oberamt Nürtingen
Über Verfolgungen der Ernsten Bibelforscher im Altkreis Nürtingen ist nur wenig bekannt, im Ludwigsburger Staatsarchiv sind aber einzelne Schriftstücke aus unserem Kreisgebiet archiviert. Die
ältesten dieser Unterlagen stammen von Februar 1934. Es ist ein Brief, versendet vom Stuttgarter Innenministerium an das Nürtinger Oberamt, der an das hiesige Landjägerstationskommando
weitergeleitet wurde. Dieser Brief beinhaltet „die Verordnung des Innenministeriums über die Auflösung und das Verbot der Internationalen Bibelforschervereinigung vom 1. Februar 1934 und den
Erlass des Innenministeriums von demselben Tag“, die ein paar Tage zuvor im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht worden waren. (4) In einem Beibrief fragte das Innenministerium an, „in welchen
Gemeinden des Oberamtsbezirks Vereinigungen der Bibelforscher bestanden haben.“ Gegebenfalls seien dem Ministerium die Namen der örtlichen leitenden Bibelforscher mitzuteilen. (5)
Mitte Juni 1934 wies der Reichsminister des Innern in Berlin in einem Runderlass die Landesregierungen „vertraulich“ auf „die Hetze der Bibelforscher gegen die staatlichen und kirchlichen
Einrichtungen“ hin. Zum Beispiel hätten ehemalige Anhänger der Bibelforscher Aufnahme in kommunistischen Parteien und Organisationen gefunden und würden so mit ihren „gegen den Staat gerichteten
Tendenzen dem Kommunismus Vorschub leiste(n) ...“ Als „kommunistische Hilfsorganisation“ könne man sie zwar nicht bezeichnen, sie seien aber zweifellos zu den staatsfeindlichen Vereinigungen
hinzuzurechnen. (6)
Gerade deshalb stelle „auch die Zugehörigkeit eines Beamten zu der Intern. Bibelforschervereinigung eine Verletzung der ihm obliegenden Dienstpflicht und seines Treueides dar“. Jeder dieser
Beamten habe mit „der Einleitung eines Dienststrafverfahrens mit dem Ziele auf Dienstentlassung“ zu rechnen. Und diese Entlassung sei umso mehr gerechtfertigt, „wenn er beharrlich die Erweisung
des deutschen Grußes verweigert. Derartige Beamte bieten nicht die Gewähr, dass sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten“. Die Landesregierungen wurden aufgefordert, „das
weitere zu veranlassen“; das heißt, Berlin über „etwaige Dienststrafurteile wegen der Zugehörigkeit eines Beamten zur Intern. Bibelforschervereinigung Kenntnis zu geben“. Ob in unserem
Oberamt je so ein Dienststrafverfahren durchgeführt wurde, ist nicht bekannt. (6) Vom Oberamt aus wurden aber die Bürgermeisterämter über diesen Runderlass informiert. (7)
Einen ersten Nachweis über Aktivitäten hiesiger Bibelforscher liefert im Juli 1934 eine Meldung des Oberamtes nach Stuttgart. Sie informierte darüber, „dass im Bezirk Nürtingen nur einzelne
Bibelforscher vorhanden sind. Wie festgestellt werden konnte, haben die Mitglieder in Kirchheim/ Teck an der Versammlung teilgenommen“. (8) Ob es bei dieser Feststellung blieb oder schon erste
Verfolgungen stattgefunden hatten, ist der Akte nicht zu entnehmen.
Gleichzeitige Durchsuchungen in ganz Württemberg
Es war „geheim“ und „eilt(e) sehr“!: Im September 1935 sollte zur selben Zeit in ganz Württemberg eine Durchsuchungsaktion bei „ehemaligen Mitgliedern der Vereinigung ernster Bibelforscher“
stattfinden. Der Anlass war folgender: Bei vorangegangenen Hausdurchsuchungen hatte das Württembergische Landespolizeiamt Unterlagen beschlagnahmt, aus denen hervorging, dass ein Großteil der
ehemaligen Bibelforscher der GEBEKA (Gesellschaft zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten) angehörten. Es bestand also der „dringende Verdacht, dass die GEBEKA eine Deck- bezw.
Ersatzorganisation der verbotenen Intern. Bibelforscher ist. Zur einwandfreien Klärung des Sachverhalts ist (es) erforderlich, dass bei allen ehemaligen Mitgliedern eine Durchsuchung vorgenommen
wird“. Am 20. September sollte deshalb eine zeitgleiche Durchsuchung „bei allen ehemaligen Mitgliedern ..., soweit solche im dortigen Bezirk bekannt sind“, stattfinden. Dabei war besonders „auf
Werbematerial für die Friedmann’sche Heil- und Schutzbehandlung der Tuberkulose zu sehen. Die Mitteilungsblätter der GEBEKA werden von einem gewissen Dr. Bertram und einem Dr. med. L. Wegener,
sowie von Professor Dr. F. F. Friedmann herausgegeben. Hergestellt werden sie im Selbstverlag der Gesellschaft zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“ in Berlin. „Um ein schlagartiges Vorgehen
zu Gewähr leisten, ersuche ich den festgesetzten Termin unbedingt einzuhalten.“ Das vorgefundene Material sollte „bis spätestens 30. September 1935 mit den Vernehmungsprotokollen unter Angaben
der genauen Personen dem Württ. Politischen Landespolizeiamt“ zur Verfügung gestellt werden. Auch eine Fehlanzeige sei in jedem Fall zu melden. (9)
In dieser Ankündigung, die vom Nürtinger Oberamt an das hiesige Landjägerstationskommando weitergeleitet wurde, ging der Landrat (Anm.: sein Name wurde hier nicht erwähnt) davon aus, „dass dem
Kommando die Mitglieder der Bibelforschervereinigung mind. insoweit bekannt sind, als sie Gegenstand der Anzeige vom 21. 4. 1934 gewesen sind (Martha S. und Genossen)“. (10) Hier taucht zum
ersten Mal der Name einer Nürtinger „Bibelforscherin“ auf. Wir schauen jetzt auf den Namen einer Verfolgten, die in dieser Stadt aufgrund ihres Glaubens politisch überwacht wurde und beinahe ins
Konzentrationslager Dachau gekommen wäre. Mehr dazu am Ende dieses Berichts.
Nächtliche Treffen der Grafenberger „Bibelforscher“?
Anfang Januar 1936 wurde dem Nürtinger Oberamt mitgeteilt, „dass in Grafenberg die Bibelforscher in letzter Zeit wieder Zusammenkünfte abhalten“. Die Gemeinde Grafenberg gehörte zu dieser
Zeit noch zum Altkreis Nürtingen. Sofort wurde das Landjägerstationskommando beauftragt, nähere Erhebungen anzustellen. (11) Diese Treffen sollen „immer wieder nächtlicherweise“ stattgefunden
haben. (12) Möglicherweise wurden die Bibelforscher daraufhin verwarnt, denn im April 1936 informierte das Landjägerstationskommando das Politische Landespolizeiamt über
Ermittlungs-Ergebnisse, die aktuell keinerlei Anhaltspunkte für Zusammenkünfte erbracht hatten. Auch der dortige Bürgermeister Buchmann, der diesbezüglich befragt worden war, „konnte mit
Bestimmtheit“ sagen, „dass die Anhänger der ernsten Bibelforscher in den letzten Monaten keinerlei Zusammenkünfte gehabt hätten“.
Wie dem Bürgermeister aber bekannt sei, „handle es sich bei den Anhängern von Grafenberg um den ... Schmied Gottlieb M. und dessen Ehefrau Berta, sowie um den ... Korbmacher Fritz D. und
dessen Ehefrau Marie. Die Genannten hätten sich vor der letzten Reichstagswahl, also am 28. 3. 1936, Stimmscheine ausstellen lassen, da sie angeblich am Wahltag ortsabwesend wären. Ob dies den
Tatsachen entspreche und insbesondere ob die genannten Personen von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht hätten, entziehe sich seiner Kenntnis. Die Tätigkeit der in Grafenberg wohnhaften Anhänger der
ernsten Bibelforscher wird in der Folgezeit von hier aus in geeigneter Weise überwacht und eventuelle Vorgänge alsbald gemeldet.“ (13) Auch hier liegen, trotz intensiver Spurensuche, keine
weiteren Informationen darüber vor, ob und wie es diesen Bibelforschern in der „Folgezeit“ bis zum sogenannten Zusammenbruch erging, wie sie sich zum Beispiel auf weitere Verfolgungen
einstellten und ob sie die NS-Zeit überlebten.
Sorgen bereiteten dem Politischen Landespolizeiamt im September 1936 auch „zwei gleichlautende Flugblätter, die heute dem Oberamt, bzw. dem Landjägerstationskommando durch die Post zugegangen
sind. Ein weiteres dieser Flugblätter“ soll auch „das hiesige Dekanatsamt erhalten“ haben. Die Flugblätter stammten, so wurde hier vermutet, „von den sog. Intern. Ernsten Bibelforschern. Da die
Flugblätter ohne Zweifel in grosser Zahl über die Grenze befördert wurden“, konnte man in Nürtingen überhaupt nicht nachvollziehen, warum sie „dort nicht angehalten und beschlagnahmt wurden“.
(14)
Die Überwachung einer Nürtinger „Bibelforscherin“
In welchem Umfang die Bibelforscher ihren Glauben in der Stadt Nürtingen ausübten, ist bislang kaum bekannt. Auch der Pfarrbericht von 1936 erwähnt die „Ernsten Bibelforscher“ nicht. (15) Es
konnte aber die Aussage in einer Spruchkammerakte von 1946 gefunden werden, in der der Bruder einer Bibelforscherin, Walter S. (1902 – 1987 (16)), über die Ereignisse im Jahr 1938 in der
Nürtinger Wohnung seiner Schwester berichtete:
Seine Schwester Marta S. (1893 - 1944) (16) soll als Haupt und Seele der hiesigen religiösen Sekte der „Ernsten Bibelforscher“ zahlreichen Verfolgungen und Belästigungen ausgesetzt gewesen sein.
„Seit 1936 wurde sie politisch überwacht“, berichtete er. An einem Tag im August 1938 besuchte er, ein Lehrer aus Stetten am Heuchelberg, seine Schwester in Nürtingen. In ihrer Wohnung traf er
zwei Beamte der Geheimen Staatspolizei aus Stuttgart an. „Diese waren eben im Begriff, meine Schwester wegen politischer Betätigung ,im Sinne der verbotenen Sekte der Ernsten Bibelforscher’, wie
sie sagten, zu verhaften und ins KZ-Lager Dachau zu verbringen.“ Nachdem er sich vorgestellt hatte, teilte er den Beamten mit, dass sich Marta S. „in keiner Weise politisch betätigen und ihre
Besuche von Kranken und alten Notleidenden aus reinem menschlichen Empfinden der Nächstenliebe geschähen“. In Gegenwart der Beamten gab seine Schwester das Versprechen ab, „jegliche Verbindung
mit früheren Glaubensgenossen und jeder religiösen Betätigung im Sinne der Ernsten Bibelforscher für die Zukunft zu entsagen.“ Daraufhin „sahen die beiden Beamten vorläufig von einer Verhaftung
ab“. (17) Im Jahr 1944 (16) starb Marta S. an den Folgen einer Operation. „Noch auf ihrem Schmerzenslager wurde sie von den Organen der NSDAP aufgesucht und bei Hausdurchsuchungen Bücher
religiösen Inhalts beschlagnahmt“, berichtete Walter S. abschließend in seiner Aussage vor der Spruchkammer. (17)
Bei dieser Aussage handelte es sich um das eigene Spruchkammerverfahren gegen Walter S. infolge seiner NS-Mitgliedschaft, bei dem es ihm um seine Entlastung ging. Seine Schwester, die 1944
verstarb, konnte deshalb zu diesem Zeitpunkt die Richtigkeit dieser Angaben nicht mehr bestätigen.
Quellen:
1. J. Wrobel, Kurzchronik zur Verfolgung der Zeugen Jehovas (Bibelforscher) im NS-Regime, in: G. Besier/ C. Vollnhals (Hg), Berlin 2003, S. 379f
2. F. Bedürftig, Taschenlexikon Drittes Reich, Piper Verlag, München 1998, ISBN 3-492-22369-9, S. 101
3. W. Benz, Geschichte des Dritten Reiches, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 377, Verlag C.H. Beck, München, 2000, ISBN 978-3-89331-449-2
4. StAL F 190 II Bü 1122, Oberamt Nürtingen, Ernste Bibelforscher (Zeugen Jehovas), Verbots-Verfügungen/ Verfolgung 1934 – 1937
5. StAL F 190 II Bü 1122, Blatt 1/ 05. 02. 1934, Württ. Oberamt Nürtingen, an das Landjägerkommando
6. StAL F 190 II Bü 1122, Blatt 4/ 20. 06. 1934, vom Reichsminister des Innern, Berlin, an alle Landesregierungen
7. StAL F 190 II Bü 1122, Blatt 7/ 30. 06. 1934, vom Oberamt Nürtingen an sämtliche Bürgermeisterämter
8. StAL F 190 II Bü 1122, Blatt 8/ 15. 07. 1934
9. StAL F 190 II Bü 1122, Blatt 10/ 06. 09. 1935, vom Württ. Politischen Landespolizeiamt an die Aussenstellen des Württ. Politischen Landespolizeiamts
10. StAL F 190 II Bü 1122, Blatt 11/ 10. 09. 1935, vom Landrat Oberamt Nürtingen an das Landjägerstationskommando, hier
11. StAL F 190 II Bü 1122, Blatt 12/ 03. 01. 1936, vom Oberamt Nürtingen an das Landjägerstationskommando, hier
12. StAL F 190 II Bü 1122, Blatt 13/ 03. 02. 1936, an das Württ. Oberamt Nürtingen von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, Kreisleitung Nürtingen
13. StAL F 190 II Bü 1122, Blatt 17/ 14. 04. 1936, vom Landjägerstationskommando Nürtingen an das Politische Landespolizeiamt
14. StAL F 190 II Bü 1122, Blatt II. 20/ 11. 09. 1936, von Oberamt Nürtingen Bericht an das Württ. Politische Landespolizeiamt Stuttgart –S.
15. StANT, Info Dezember 2014
16. StANT, Auszug Familienbuch
17. StAL, EL 902/17, Bü 3875, Blatt 90/ 18.11.1946
Aus Gründen des Personenschutzes wurden die Familiennamen von der Autorin anonymisiert.
Anne Schaude, 2018