Als „bekannter Gegner des Nationalsozialismus“ (1/8) bezeichnete sich der 1903 in Nürtingen (2/29) geborene und hier lebende Schlosser Albert Wendling in einer Aussage vor der Nürtinger
Spruchkammer im Jahr 1946. Schon im Jahr 1933 gehörte er zu den ersten Nürtingern, die am 1. Mai festgenommen und ins Konzentrationslager Heuberg gebracht wurden. (3/180ff) Zudem musste er im
Jahr 1943 „nur“ etwa zehn Tage im hiesigen Amtsgerichtsgefängnis ausharren, weil ein sogenannter Parteigenosse ihn denunziert hatte. Dank der Bemühungen seines Chefs, der sich für ihn eingesetzt
hatte, blieb Albert Wendling eine längere Haftzeit erspart. (2/29)
Anlass seiner ersten Verhaftung war die Beschädigung der neu „gepflanzten Hitler-Linde vor der (hiesigen) Kreuzkirche ... in der Nacht zum 1. Mai 1933“.
Die Nürtinger Historikerin Petra Garski-Hoffmann berichtet: „Was genau in dieser Nacht geschah und auf wessen Konto der Baumfrevel tatsächlich ging, ließ sich im Nachhinein nicht mehr eindeutig klären. Es folgte eine groß angelegte Verhaftungsaktion, bei der vierzig bis siebzig Nürtinger Bürger, Arbeiter und Kommunisten, festgenommen wurden. ... Etwa die Hälfte der auf das Rathaus Verschleppten wurde wieder freigelassen. Alle anderen wurden in einem Omnibus nach Rottenburg transportiert. Die meisten wurden nach etwa acht Tagen freigelassen, aber einige waren noch am 1. Mai auf den Heuberg gekommen. Dazu gehörte Albert Wendling.“ (3/180ff) Aus den vorliegenden Unterlagen geht nicht eindeutig hervor, dass er zur Gruppe der Kommunisten gehörte, vielleicht aber zur Opposition der Arbeiter. (Anm: AS)
Mit dieser ersten Massenverhaftung des neuen Regimes wollte man möglicherweise einer Störung der Maifeier durch Oppositionelle entgegenwirken, da die Feier an diesem 1. Mai „als Anfang einer besseren Zeit zelebriert werden sollte“. Mehrere Verhaftete sagten später nämlich aus, dass „auf dem Rathaus keinerlei Vernehmungen zur Hitler-Linde stattfanden, sondern nur nach Parteizugehörigkeit und Funktion gefragt“ worden war. (3/181) Wendling soll später berichtet haben, „dass die Nürtinger ,Holzfäller’ bereits im Konzentrationslager erwartet worden seien. Nach seiner Ankunft sei er von drei SA-Leuten mit Gummiknüppel geschlagen und anschließend auf die Dachbühne gestoßen worden.“ Ein anderer Häftling berichtete später, dass „der Dachboden des Strafbaus ... mit einem Bretterverschlag, ,einer Art Hundehütte’, versehen“ war, „im Winter war das eisig kalt direkt unter den Ziegeldächern und im Sommer eine Bruthitze, das war also barbarisch“. Ungefähr zwei Monate mussten die Nürtinger auf dem Heuberg einsitzen. (3/182) „Am 1. Mai 1933 war mit 2.086 Häftlingen die höchste Belegung des Lagers Heuberg erreicht. Danach ging die Häftlingszeit kontinuierlich zurück.“ (3/179)
Auszüge „aus dem Heuberg-Tagebu
Albert Wendlings „Vergehen gegen das Heimtückegesetz“
Ob sich Albert Wendling in den folgenden zehn Jahren eher mit dem NS-Regime arrangierte oder vielleicht im Hintergrund, im Stillen, rebellierte, ist nicht bekannt. Sein Name taucht 1943 wieder in den Akten auf, als er zehn Tage lang im Nürtinger Amtsgerichtsgefängnis eingesperrt war. In seiner Spruchkammer-Aussage von 1948 gegen den Leiter des Nürtinger Amtsgerichtsgefängnisses, Oberwachtmeister Josef Küchle, sprach er damals über seine Festnahme: „Ich war zehn Tage im Amtsgerichtsgefängnis, weil ich eine Äußerung machte. Ich sagte, der Krieg sei restlos verloren und wer das nicht einsehe, sei ein Dackel. Wenn die Russen hereinkämen, sei ich der erste Partisan. Ich wurde verhaftet und nur meinem Chef ist es gelungen, beim Rüko (AS: Rüstungskommando) eine Freilassung zu erreichen, da er denen erklärte, er lasse den ganzen Laden stehen, wenn ich nicht herauskomme.“ (2/86)
Grund der Festnahme war eine Denunziation - und Albert Wendling konnte sich glücklich schätzen, in seinem Betriebsführer Karl Braun einen Fürsprecher gehabt zu haben. (1/8) Nicht selten endeten in der NS-Zeit Denunziationen so glimpflich. Kriminalsekretär Christian Widmann schilderte 1947 vor der Nürtinger Spruchkammer den Fall so: „Eines Tages kam eine Frau, welche angab, anstelle ihres durch Berufspflicht verhinderten Ehemannes zu kommen, zu mir auf das Dienstzimmer und machte mir entsprechende Angaben über Wendling. Sie sagte, sie wäre mit Frau Wendling freundschaftlich bekannt. Herr Wendling habe eine Standuhr ihrem gelegentlich auch Uhren reparierenden Mann übergeben. Nachdem die Uhr wieder gelaufen sei, habe ihr Mann sie noch spät abends in die Wohnung von Wendling gebracht.“ Wendling habe ihren Mann zu einem Glas Most eingeladen, berichtete sie weiter. „Im Verlaufe der Unterhaltung habe Wendling die Äußerung getan, er habe ein Gewehr und Munition versteckt und wenn es schief gehe, schieße er alle über den Haufen wie die Hasen.“ (1/Spruchkammer Nürtingen)
Bei dieser Frau handelte es sich um Frau M., der Frau eines sogenannten Parteigenossen. Herr M. selbst hatte sich über diese Angelegenheit lange Gedanken gemacht und dann seine Frau zu Widmann geschickt, um Anzeige zu erstatten. Widmann nahm daraufhin Kontakt mit dem Ehemann auf, der die Aussage seiner Frau bestätigte und ergänzte, „dass er selbst Pg (AS: Parteigenosse) sei und verpflichtet wäre, eine solche Äußerung ... anzuzeigen. Er habe sich entschlossen, es nicht bei der Partei, sondern bei der Polizei zu melden.“ (1/ Juni 1947)
Den weiteren Sachverhalt schilderte Albert Wendling 1946 so: „ ... Nach Verlauf von cirka 14 Tagen wurde ich von Kriminalsekretär Widmann abends am Bahnhof beim Einlaufen meines Zuges von Esslingen abgeholt und sofort zur Polizeiwache zum Verhör geführt. Widmann erklärte mir kurz den Sachverhalt und gab ich auch ... zu, die oben angegebene Äußerung gemacht zu haben, verschwieg auch weiterhin nicht, dass ich dem Bekannten gegenüber zum Ausdruck brachte, dass ich bereits für den Fall einer Partisanentätigkeit mit einem Gewehr und der dazu gehörenden Munition versehen wäre. ...“ (1/8)
Widmann machte ihm klar, dass er gegen das Heimtückegesetz verstoßen habe und er deshalb ins Nürtinger Amtsgerichtsgefängnis komme. Weil Wendling gegenüber M. versteckte Waffen samt Munition erwähnt hatte, ließ Widmann Hausdurchsuchungen bei ihm, bei seinem Schwager Albert N. und bei Wendlings früheren Arbeitskollegen, Herrn R., durchführen. Als Widmann keine Waffen fand, wurde auch noch Wendlings Schrebergartengelände durchsucht. Albert Wendling sagte nach dem Krieg, dass er gar nicht im Besitz einer Waffe gewesen sei. (1/8)
Im Nürtinger Gefängnis empfand er die Verpflegung „durchaus ungenügend und hätte gewiss mit der zur Verfügung stehenden Zuteilungen wesentlich besser sein können.“ Oberwachtmeister Josef Küchle kannte er persönlich, dieser war deshalb ihm gegenüber mit Ausdrücken vorsichtig. Wendling: „Den anderen Häftlingen gegenüber dagegen war er in seinen Ausdrücken oft sehr roh und hart und drohte wohl auch mit Schlägen mit dem Farrenschwanz. Da es damals noch ziemlich kalt war, mussten die Zellen geheizt werden. Diese Heizung erfolgte aber in so ungenügender Weise, dass uns Häftlingen nichts anderes übrig blieb, als den ganzen Tag über mit aufgeschlagenem Rockkragen und in die Hosentaschen gesteckten Händen in der Zelle umher zu gehen, um das Kältegefühl etwas zu überwinden. Demjenigen, der heizen musste, rief Küchle zu: ,dass du mir aber ja kein Scheit Holz mehr hineinwirfst als erlaubt, sonst kannst du sehen was kommt.’“ (2/29)
Wie schon erwähnt, wurde Albert Wendling durch die Fürsprache seines Betriebsführers Karl Braun aus Esslingen nach zehn Tagen aus dem Gefängnis entlassen. Braun war zuvor bei verschiedenen Stuttgarter Polizeidienststellen und zuletzt beim Rüstungskommando vorstellig geworden. So konnte Wendling wieder „ungehindert“ seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen. (1/8)
Quellen:
Anne Schaude, August 2015