In Grafeneck vergast

Auch mindestens zwölf NürtingerInnen unter den Opfern

von Anne Schaude, Nürtingen

Schloss Grafeneck, 28.03.2012, Foto: Unterillertaler, Wikimedia Commons, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported
Schloss Grafeneck, 28.03.2012, Foto: Unterillertaler, Ausschnitt, Wikimedia Commons, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported

Am 14. Oktober 1939 wurde Grafeneck, ein Behindertenheim der evangelischen Samariterstiftung Stuttgart, von den NS-Machthabern beschlagnahmt und in wenigen Wochen zur Tötungsanstalt umgebaut. Die „Landes-Pflegeanstalt Grafeneck“ war die erste Einrichtung in Deutschland, in der die Nationalsozialisten ihr „Euthanasie“-Programm durchführten. Bis Dezember 1940 wurden Behinderte und psychisch Kranke aus Anstalten in Württemberg und Hohenzollern, Baden, Bayern, Hessen und vom Niederrhein nach Grafeneck deportiert. Von ihnen fanden mindestens 10.654 in einer stationären Gaskammer den Tod. Ihre Leichen wurden verbrannt, die Asche verstreut, die Spuren ihres Lebens verwischt, die Verbrechen vertuscht. Nichts sollte mehr an die Opfer und Täter erinnern.

Gedenkstätte Grafeneck, Foto: Anne Schaude, Mai 2013
Gedenkstätte Grafeneck, Foto: Anne Schaude, Mai 2013

 

Seit einigen Jahren nun wird dieses grauenhafte Kapitel der deutschen Geschichte aufgearbeitet und erforscht. (1 hinterer Einband)

Mit lediglich drei Monaten Vorlauf – September bis Dezember 1939 – begannen im Januar 1940 die „Euthanasie-Morde“ in Grafeneck. Parallel dazu wurden die Anstalten und Einrichtungen des Reiches erfasst, dann ebenfalls ab September 1939 die Patienten und Bewohner der Anstalten. Gezielt wurden vier Gruppen der in den Anstalten befindlichen Personen in die Meldebogenaktion einbezogen, die man treffender als Selektion bezeichnen kann:

  • Personen, deren Arbeitsfähigkeit eingeschränkt war
  • Personen, die länger als fünf Jahre in einer Anstalt weilten
  • Personen, die gerichtlich in eine Anstalt eingewiesen waren
  • Personen, die „nicht deutschen oder artverwandten Blutes“ waren, was sich im Regelfall auf Menschen jüdischer Religionszugehörigkeit bezog.

 

Die Einrichtungen, denen dieser Meldebogen zuging, ahnten zu diesem frühen Zeitpunkt nicht den Zweck dieser Erhebung. Die meisten Einrichtungen im südwestdeutschen Raum erledigten pflichtgemäß die vom Reichsinnenministerium gemachten Auflagen. Nahezu reibungslos funktionierte dies in den staatlichen Heil-und Pflegeanstalten in Württemberg und Baden. (1 S. 73f) Im Juni 1940 wurde die Zentralleitung für das Stiftungs- und Anstaltswesen vom Württ. Innenminis-terium aufgefordert, „in den von Ihnen betreuten Anstalten, diejenigen geisteskranken, epileptischen und schwachsinnigen Pfleglinge namentlich festzustellen, die dort auf öffentliche Kosten untergebracht sind“. (1 S. 85) Jedem einzelnen Transport, der Menschen in die Gaskammer von Grafeneck führte, ging eine direkte Anordnung aus den Innenministerien in Württemberg und Baden voraus. (1 S. 87) Formaljuristisch war Grafeneck durch das Reichsleistungsgesetz, das mit Kriegsbeginn in Kraft getreten war, beschlagnahmt. Die Übergabe hatte am 31. Oktober 1939 stattgefunden. Der Beginn der Euthanasie-Morde in Grafeneck war am 18. Januar 1940 mit den ersten Patienten-Verlegungen aus einer bayrischen Heil-und Pflegeanstalt. (1 S. 91f) Die Anstalten des Württ. Landesfürsorgeverbandes wurden allesamt ... in der zweiten Jahreshälfte 1940 mit den Verlegungen konfrontiert. (1 S. 105f)

Der Schuppen in Grafeneck, in dem die "Euthanasie"-Opfer vergast wurden. Foto: Anne Schaude, Motiv aus der Ausstellung in Grafeneck
Der Schuppen in Grafeneck, in dem die "Euthanasie"-Opfer vergast wurden. Foto: Anne Schaude, Motiv aus der Ausstellung in Grafeneck

Ein Plan des Geländes der Tötungsanstalt Grafeneck mit den Tötungseinrichtungen ist hier auf einer Akte im Staatsarchiv Sigmaringen zu sehen. Er kann auf der verlinkten Seite größer gezoomt werden.

In alten Militärmänteln zum Tötungsgebäude

Denkmal der grauen Busse, Standort: Berlin - Tiergartenstrasse 4, Foto: Tom Benz-Hauke, Lizenz:  Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Germany
Denkmal der grauen Busse, Standort: Berlin - Tiergartenstrasse 4, Foto: Tom Benz-Hauke, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Germany

Von Grafeneck aus fuhren drei Busse der Gemeinnützigen Kranken Transport GmbH (Gekrat) in die Anstalten. Die anfänglich roten, dann grauen Busse wurden mit Milchglasscheiben versehen. Durch eine Kabinenwand getrennt, wurden sie von einem Fahrer und einem Beifahrer gesteuert. Außerdem begleiteten Pflegepersonen die Transporte, die den Kranken Beruhigungsspritzen geben, sie aber auch an besonderen Vorrichtungen festschnallen oder in Handschellen legen konnten. In einem PKW vorneweg fuhr der Transportleiter, der die Liste mit sich führte, nach welcher die Patienten in der Abgabeanstalt ausgesucht worden waren. Auf dem Rückweg hatte er auch die Krankenakten bei sich (1, S. 110). In Grafeneck angekommen, führte man die Patienten den Ärzten zur letzten Untersuchung vor, in den meisten Fällen dauerte die Untersuchung nur wenige Sekunden bis zu einer Minute. Sie diente in der Regel nicht dem Zweck einer nochmaligen Überprüfung des Krankheitszustandes, um auf diese Weise eine letzte Auswahl zu treffen, sondern sie wurde dazu benutzt, die sachliche und personelle Richtigkeit der vorgestellten Kranken zu überprüfen und auffallende Kennzeichen zu notieren, die für die Erstellung einer späteren Todesursache von Bedeutung sein konnten. Den Opfern wurden alte Militärmäntel übergeworfen, dann ging es durch ein Tor im Bretterzaun, vorbei am Krematorium, zum Tötungsgebäude. Die Ermordung erfolgte durch Kohlenmonoxyd-Gas, das der Anstaltsarzt durch Bedienen eines Manometers in den Vergasungsraum einströmen ließ. Beim Betreten dieser Kammer wurden die Kranken, maximal 75 Personen, nochmals gezählt, sodann die Tore geschlossen. Anfangs schienen einige Opfer noch geglaubt zu haben, es gehe tatsächlich zum Duschen, andere begannen sich im letzten Augenblick zu wehren und schrien laut. Die Zufuhr des Gases betrug in der Regel zwanzig Minuten, sie wurde eingestellt, wenn sich im Vergasungsraum keine Bewegung mehr feststellen ließ. Geraume Zeit nach der Vergasung öffneten Hilfskräfte, die Gasmasken trugen, die Flügeltore der Kammer. Das Personal, das die Krematoriumsöfen bediente, war auch zuständig für den Abtransport der Leichen zum Verbrennungsort (1, S. 113f).

In die Formulare wurden fiktive Todesursachen, wie beispielsweise Lungenentzündung, eingetragen. Auch das Sterbedatum entsprach in den wenigsten Fällen den realen Tatsachen. Da die Patienten in der Tötungsanstalt im Regelfall am Tag ihres Eintreffens ermordet wurden, wurden die Daten gefälscht, um eine Häufung zu vermeiden. Zusammen mit der Todesursache wurde an die Angehörigen ein Beleidsschreiben verschickt, dessen Einheitswortlaut besagte, dass der Tod für den Betreffenden eine Erlösung dargestellt habe. Die Leichen waren, wie es hieß, aus „seuchenpolizeilichen Gründen“ verbrannt worden. In den meisten Trostbriefen wurde den Angehörigen die Möglichkeit gegeben, die sterblichen Überreste ihres Familienmitglieds in einer Urne auf einem Friedhof zugestellt zu erhalten, wenn ein solcher angegeben wurde. In diesem Fall entstanden den Angehörigen nur die Kosten der Beisetzung, die Übersendung der Urne wurde aus Reichsausgleichsmitteln bezahlt. „Wenn Angehörige der in Grafeneck verstorbenen Toten eine Urne angefordert haben, so wurde eben auch eine Urne mit irgendwelcher Asche weggeschickt“ (1, S. 125ff).

Namentlich bekannt sind zwölf NürtingerInnen, die 1940 in Grafeneck umgebracht wurden:

 Grafeneck, Foto: Anne Schaude, Mai 2013
Grafeneck, Foto: Anne Schaude, Mai 2013

Nicht alle Opfer sind heute namentlich bekannt


Als Versuch das Verbrechen geheim zu halten, kann auch der Aktenaustausch unter den Tötungsanstalten gelten. So ist es in zahlreichen Fällen überliefert, dass Todesurkunden und Beileidsschreiben von in Grafeneck Ermordeten aus Brandenburg, Sonnenstein/ Pirna oder Hartheim bei Linz verschickt wurden (1, S. 125). Im Dezember 1940 wurde das Vernichtungslager Grafeneck geschlossen. Die Frage nach den Gründen für den Abbruch der Krankenmorde im Südwesten lässt sich nicht eindeutig beantworten. In den Blick kommen mehrere Motive:

 

  • das im Verlauf des Jahres 1940 zunehmende Wissen um die als „Geheime Reichssache Grafeneck“ stattfindenden Morde und damit das Scheitern aller Geheimhaltungsbemühungen
  • die vielfältigen Proteste von Angehörigen, Anstalten, Kirchen sowie aus den Reihen der NSDAP und schließlich
  • organisierte Überlegungen der Täter in Berlin und Stuttgart, Grafeneck nach über 10.600 Morden zu schließen, da die selbst gesteckten Ziele für den deutschen Südwesten Ende 1940 erreicht schienen (1, S. 159).
Inschrift Gedenkstein Grafeneck, Foto: Anne Schaude, Mai 2013
Inschrift Gedenkstein Grafeneck, durch Anklicken wird die Inschrift besser lesbar, Foto: Anne Schaude, Mai 2013

Ganz präzise nennen die Unterlagen die Zahl von 10.654 Opfern –

Männer und Frauen,

alte Menschen,

Erwachsene,

Jugendliche und Kinder.

 

Nach über sechzig Jahren sind 7.000 dieser Opfer wieder namentlich bekannt. 

 

Ein Opferbuch hält ihre Namen fest.

 

Sie stammten aus dem gesamten heutigen Bundesland Baden-Württemberg und weit darüber hinaus

Gedenk- und Namensbuch Schloss Grafeneck, Foto: TheFlixx, Wikimedia Commons, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported
Gedenk- und Namensbuch Schloss Grafeneck, Foto: TheFlixx, Wikimedia Commons, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported

Sie wurden ausgelöscht und ihre Individualität negiert, weil sie nicht den Nützlichkeitskriterien der Täter und vielleicht auch der Zuschauer dieses Verbrechens genügten: Unnütze Esser, Defektmenschen, Ballastexistenzen, so das Vokabular der Zeit und nicht nur der NS-Zeit. Die Opfer waren Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung, denen eine geringe Leistungs- und Arbeitsfähigkeit attestiert wurde, Menschen, die von der Justiz als unzurechnungsfähig oder gemeinschaftsunfähig erklärt waren, Menschen, die als Langzeitpatienten galten, Menschen, die als Juden nicht den rassischen Normen genügten. Alle hatten sie gemein, dass sie in Anstalten waren und damit der Volksgemeinschaft in ihrem „Existenzkampf“, dem Krieg, hinderlich waren. Allein in Württemberg und Baden waren 40 Anstalten von den „Euthanasie“-Morden betroffen. Was die nackten Zahlen verschweigen, sind die Begleitumstände und das Leid, das den einzelnen Opfern widerfuhr: Wie gingen, zum Beispiel, die Abtransporte vonstatten, welche Tumulte spielten sich ab (1, S. 137)?


Nur wenige Täter wurden bestraft

Die Reaktionen auf die Krankenmorde sind vielfältig und decken ein breites Spektrum möglicher Verhaltensformen und Mentalitäten. Ein weitgehend unerforschtes Kapitel stellt in diesem Zusammenhang das Verhalten der Angehörigen dar. Das Wissen über die Tötungen in Grafeneck war weit über die Anstaltsmauern hinaus, in manchen Fällen wohl sogar von außen nach innen gedrungen.  Wie viele Angehörige wussten oder ahnten vom drohenden Schicksal, das den Patienten zugedacht war? Wer wusste von der möglicherweise auch noch so geringen Chance, Patienten nach Hause zu holen? Wie viele verzichteten bewusst auf diese Option, wie viele wurden vom Tod ihres Angehörigen vollkommen überrascht? All dies lässt sich vermutlich nicht mehr klären (1, S. 147).

Reaktionen und Proteste von Angehörigen sind überliefert, auch der meist vergebliche Versuch mancher Einrichtung, das Leben der ihnen anvertrauten Menschen zu retten. Diese Bemühungen sind nachweisbar, die Zivilcourage und der Mut einzelner Menschen beeindruckend (1, S. 159f). Bei Kriegsende ordneten die leitenden Medizinalbeamten die Vernichtung derjenigen Akten an, die sich auf die planwirtschaftlichen Maßnahmen und damit auf die Verlegung nach Grafeneck bezogen. Nur ein kleiner Teil der Täter wurde nach dem Krieg vor Gericht gestellt und bestraft. Die meisten kehrten in die Gesellschaft zurück, aus der sie gekommen waren (1, S. 175).

Gedenk- und Namensbuch Schloss Grafeneck, Foto: TheFlixx, Wikimedia Commons, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported
Gedenk- und Namensbuch Schloss Grafeneck, Foto: TheFlixx, Ausschnitt, Wikimedia Commons, Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported

Wo liegt Grafeneck?

60 Jahre später – Erinnerung an den Tübinger Grafeneck-Prozess

Im Jahr 2009, sechzig Jahre nach Beendigung des Tübinger Grafeneck-Prozesses, erinnerten mehrere Autoren in einer Gedenkschrift an einen außergewöhnlichen Prozess. Dieser Prozess wurde aufgrund des zu erwartenden großen öffentlichen Interesses in den Rittersaal von Schloss Hohentübingen verlegt und erstreckte sich über einen Zeitraum von nur vier Wochen. (1 S. 11) 

Als Grafeneck-Prozess ging dieser Prozess in die Geschichtsschreibung ein. Dabei hatten sich Anfang Juni 1949 acht Angeklagte vor dem Tübinger Landgericht für den Massenmord an mehr als 10.600 „behinderten und psychisch kranken Menschen“ zu verantworten. (2 S. 59; 1 S. 7/11) Dass dieses Großverbrechen überhaupt so konsequent durchgeführt werden konnte, lag zum einen an der Arbeitsteilung, an „der Gesamtplanung und Lenkung durch staatliche und parteiamtliche Organe auf Reichsebene“, zum anderen an der „Mitwirkung der Länder ..., die ihre Apparate in den Dienst der Vernichtungsaktionen stellten.“ (2 S. 59)

Warum konnten diese Verbrechen überhaupt geschehen? Urban Wiesing, einer der Autoren der Gedenkschrift, weist darauf hin, dass die Wurzeln für einen moralischen Wandel bezüglich einer primären Verantwortung der ärztlichen Profession schon vor 1933 existierten. Im so genannten Dritten Reich wurde aber in der Medizin eine erweiterte Änderung zugelassen: „Der Arzt war nicht nur seinem einzelnen Patienten verpflichtet, sondern darüber hinaus auch dem ,Volk’, dem ,Volkskörper’, der ,Rasse’.“ Das Individuum hatte seine Rechte gegenüber der „Volksgemeinschaft“ oder der Rasse verloren. Die „zentrale Änderung im Arztethos“ diente so den Ärzten - nicht nur in Grafeneck – als „Legitimation für (all ihre) Gräueltaten. (1 S. 56) So wurde zum Beispiel das Töten durch Gas als „Sonderbehandlung“ bezeichnet und „war nicht nur eine schreckliche und heuchlerische, sondern zugleich eine höchst aussagekräftige Verharmlosung“. (1 S. 57)

Die Täter

Alle acht Angeklagten hatten also, wie andere beteiligte Institutionen, Organisationen und Personen, an diesen „systematisch-industriellen Ermordungen“ mitgewirkt. (1 S. 11) Deshalb wurde ihnen  „Beihilfe zum Mord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zur Last gelegt. (2 S. 59; 1 S. 7/ 11) Genauer gesagt handelte es sich bei diesen ausgeführten Verbrechen, die „von Januar bis Dezember 1940“ auf „Schloss Grafeneck bei Münsingen“ im Rahmen der sogenannten Euthanasieaktion durchgeführt wurden, (1 S. 11) um Massen-Tötungen von Menschen in einer dort extra eingerichteten Gaskammer.

Das ehemalige Samariterstift Grafeneck, das zuvor zwangsgeräumt werden musste, wurde in den Monaten vor Beginn der Euthanasieaktion „zielgerichtet“ in eine Mordanstalt umgestaltet. Zu dieser Zeit hielten sich dort bis zu zwanzig Personen Personal auf, 1940, nach Beginn der Ermordungen, stieg die Zahl auf bis zu 100 Mitarbeiter, die von staatlichen und parteiamtlichen Stellen rekrutiert worden waren. (2 S. 83) Grafeneck brachte also 1940 „eine Vielzahl von Tätern, Mittätern, Mitwissern, aber auch Zuschauern“ hervor. (1 S. 17) „Wie viele Täter und Gehilfen sich aus tiefster Überzeugung am Krankenmord beteiligten“, kann heute nicht mehr nachvollzogen werden. (2 S. 83)

Im Tübinger Prozess konnten die Hauptverantwortlichen der Tötungsaktionen nicht mehr verurteilt werden, „selbige waren zum großen Teil bereits tot“. Einige von diesen waren:

  1. Philipp Bouhler und Karl Brandt. Sie waren im Oktober 1939 von Hitler beauftragt worden, die NS-Euthanasie durchzuführen. ... Bouhler beging nach seiner Verhaftung im Mai 1945 Suizid. Hitlers Begleitarzt Brandt wurde im August 1947 im Nürnberger Ärzteprozess von einem US-amerikanischen Militärgericht zum Tode verurteilt und im Juni 1948 hingerichtet.“ (1 S. 36)
  2. Eugen Stähle (1890-1948) hatte als Medizinalrat im Württenbergischen Innenministerium das Gesundheitswesen geleitet, „Grafeneck als Ort der Tötungsaktionen ausgewählt und war für die Durchführungen dieser Morde in Württemberg verantwortlich. Er starb 1948 als Untersuchungshäftling im Kreiskrankenhaus Münsingen“. (1 S. 37
  3. Horst Schumann (1906-1983) hatte Grafeneck als verantwortlicher Arzt aufgebaut und leitete dort bis Juni 1940 die Tötungsaktionen. (1 S. 37) Er war „ab Herbst 1942 Lagerarzt in Auschwitz und selektierte an der Rampe von Birkenau. ... Zudem war er verantwortlich für die grausamen und oftmals tödlichen Röntgensterilisationsversuche“. (1 S. 30) Nach dem Krieg konnte er zunächst als Arzt praktizieren, setzte sich aber im Jahr 1951 nach Afrika ab, als er aufgrund eines Haftbefehls gesucht wurde. „1966 nach Deutschland ausgeliefert, ... und 1972 wegen Verhandlungsunfähigkeit aus der Untersuchungshaft entlassen,“ starb er 1983 in Frankfurt. (1 S. 37) 
  4. Ernst Baumhardt war bis zur Auflösung der Grafenecker Tötungsanstalt Schumanns Nachfolger. Sein Stellvertreter Günther Hennecke starb, wie Baumhardt, im Jahr 1943 bei U-Boot-Angriffen. (1 S. 37)


Gerade mal acht Angeklagte standen deshalb 1949 vor dem Schwurgericht im Tübinger Rittersaal. Es waren dies:

  1. Dr. med. Otto Mauthe (1892-1974), Obermedizinalrat im Württembergischen Innenministerium, ein Schreibtischtäter. „Er hat die auf diesem Gebiet erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen bearbeitet, die Erlasse vorbereitet und sie zum Teil auch ... selbst unterzeichnet.“ Auch gab er die „Transportlisten an die Anstalten heraus, mit deren Hilfe die Patienten nach Grafeneck verbracht wurden“. (1 S. 38f) – Das Tübinger Landgericht „erachtete“ für ihn eine Strafe von nur fünf Jahren Gefängnis als angemssen. Die Untersuchungshaft von einem Jahr wurde mit angerechnet. Seine Strafe, die er nie abgesessen hatte, wurde im Sommer 1958 von der Justiz endgültig ausgesetzt: aus gesundheitlichen Gründen. Er starb dann doch erst 1974, 25 Jahre nach der Urteilsverkündung. (1 S. 46)
  2. Dr. med. Max Eyrich, (1897-1962) Facharzt für Psychiatrie sowie praktischer- und Landesjugendarzt, besuchte mit Dr. Mauthe verschiedene Heime, „um die dort untergebrachten Kranken zu erfassen und dem Transport nach Grafeneck zuzuführen“. (1 S. 39f) - Eyrich wurde im Prozess freigesprochen. „Ihm war nicht zu widerlegen, dass er alle vorhandenen Möglichkeiten zur Rettung von Kranken genutzt habe.“ Nach 1950 war er wieder als Landesjugendarzt tätig. (1 S. 44)
  3. Dr. med. Alfons Stegmann (1908-1984) war ein Medizinalrat, der von November 1939 bis August 1940 die stellvertretende Leitung der Heilanstalt Zwiefalten inne hatte. Stegmann stellte dort die Transportlisten aus, ließ die Patienten zum Transport ausliefern und wählte auch selbst diejenigen aus, die getötet werden sollten. (1 S. 39) - Obwohl „Stegmanns innere Gleichgültigkeit und ,Herzenshärtigkeit’ strafschärfend gewertet wurden, kam er mit zwei Jahren Gefängnis davon. Von einem Berufsverbot sah das Gericht ab. Bereits am 5. November 1949“ war Stegmann  wieder auf freiem Fuß. (1 S. 46)
  4. Dr. med. Martha Fauser (1889-1975), war eine Medizinalrätin, die in Zwiefalten die Stelle von Stegmann übernahm. „Aus ihrer vorangegangenen Tätigkeit als Assistenzärztin in der Heilanstalt Weißenau wusste Fauser von der Euthanasieaktion und fertigte dennoch in Zwiefalten Transporte ab. Im Dezember 1940 wohnte sie selbst einer Tötung in Grafeneck bei.“ (1 S. 39)
  5. Heinrich Unverhau (1911 geboren) war ein Krankenpfleger, der 1939 in Berlin „notdienstverpflichtet“ und nach Grafeneck versetzt wurde. Dort begleitete er die Transporte und verwaltete die den Kranken abgenommene Kleidung. „Nach der Schließung Grafenecks übte er dieselbe Tätigkeit in Hadamar und in weiteren Vernichtungslagern aus. Dennoch wurde Unverhau nie verurteilt.“ (1 S. 40)
  6. Maria Appinger (1903-1995), eine Krankenpflegerin, war ebenfalls „notdienstverpflichtet und nach Grafeneck versetzt worden.“ Dieselbe Tätigkeit übte sie später in der Vernichtungsanstalt Sonnenstein bei Pirna aus. „Ob Appinger auch Kranke in die Gaskammer führte, ist unklar.“ (1 S. 40)
  7. Jakob Wöger (1897 geboren), Kriminalkommissar, wurde von „der Sicherheitspolizei aus Stuttgart nach Grafeneck abkommandiert. Dort hatte Wöger in der Funktion eines Standesbeamten falsche Todesursachen, Sterbedaten und Sterbeorte einzutragen, um die Euthanasieaktion zu verheimlichen.“ Er gab im Prozess an, dass „er erst im Laufe der Zeit die tatsächlichen Vorgänge in Grafeneck bemerkt habe“. (1 S. 40)
  8. Auch Hermann Holzschuh (1907 geboren), ein Kriminalsekretär, der aus Stuttgart nach Grafeneck abkommendiert wurde, verrichtete „weitgehend dieselben standesamtlichen Aufgaben wie sein Kollege Wöger“. (1 S. 40)
Gedenkstätte Grafeneck, hier das Gebäude, in dem sich die Gaskammer befand (Schaude, 2013)
Gedenkstätte Grafeneck, hier das Gebäude, in dem sich die Gaskammer befand (Schaude, 2013)

Die Urteile

Der Prozess selbst dauerte, wie oben schon beschrieben, nur einen Monat. „Am Ende ... wurden außer den drei Ärzten Mauthe, Stegmann und Fauser alle Angeklagten freigesprochen. Die drei Ärzte erhielten „vergleichsweise niedrige Gefängnisstrafen“. (1 S. 40f) - So berichtete die Schwäbische Zeitung in ihrer Ausgabe vom 7. Juli 1949, dass der Hauptangeklagte „Dr. Mauthe wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 5 Jahren, ... Dr. Stegmann zu 2 Jahren und ... Dr. Fauser wegen drei Verbrechen des Totschlags in der Form der Einzeleuthanasie zu 18 Monaten Gefängnis“ verurteilt worden seien“. Die Freigesprochenen wurden sofort aus der Haft entlassen.“ (1 S. 68) Auch Dr. Martha Fauser wurde umgehend entlassen, da die vier Jahre Untersuchungshaft auf ihre Strafe angerechnet wurden. (1 S. 45)

„Der Vorsitzende des Schwurgerichts, Oberamtsrichter Dr. Dietrich, ging in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass die Vorgänge in Grafeneck unter das Kontrollratsgesetz Nr. 10 fallen. ... Die acht Angeklagten seien nicht der Täterschaft an einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sondern nur der Beihilfe und der Mithilfe hierzu beschuldigt worden. ... Das Gericht billige den Angeklagten zum überwiegenden Teil den übergesetzlichen Notstand zu ...“ (1 S. 68) Unter dem juristischen Terminus „übergesetzlicher Notstand“ versteht die deutsche Rechtswissenschaft eine Möglichkeit, in Richtung eines Rechtfertigungs- oder Strafausschluss-/Strafaufhebungsgrundes zu argumentieren. Er kann bei einer Straftat zur zur Anwendung kommen, ist aber diffus und nicht gesetzlich geregelt. 31 Jahre Zuchthaus, die von der Staatsanwaltschaft für diese Angeklagten beantragt worden waren, schmolzen bis zur Urteilsverkündung aufgrund einer solchen Argumentation zu einem kleinen Häufchen von achteinhalb Jahren zusammen.

Das Schwurgericht

Aus heutiger (2009/ J. Kinzig) Sicht fällt die Beurteilung schwer, „welches Urteil für die acht Angeklagten ... angemessen gewesen wäre. Davon unabhängig steht die Nachgiebigkeit des Gerichts gegenüber den Angeklagten in einem eigenartigen Kontrast mit den teilweise deutlichen Formulierungen, ... mit denen die Richter die grauenhaften so genannten Euthanasieverbrechen charakterisieren. Letztere werden ... eher entpersonalisiert, indem das Gericht zum Beispiel von der ,Tötung von Geisteskranken durch den Nationalsozialismus’ spricht und damit die Angeklagten in gewisser Weise entlastet.“ (1 S. 47) – Bei der damaligen Zusammensetzung des Landgerichts von drei Berufsrichtern und sechs Laienrichtern, „kann man sich durchaus Beeinflussbarkeit durch außergerichtlichen Druck vorstellen“ (1 S. 65). Ob eine Beeinflussung der Richter bezüglich der Höhe des Strafmaßes stattgefunden hatte, ist nicht bekannt, bzw. wurde ihnen nicht nachgewiesen. Immerhin hat sich seitdem etwas geändert: Heutzutage setzt sich das Landgericht aus drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern zusammen. Diese Regelung bringt Vertrauen in eine Justiz und in ihre Kontrollinstanzen.

Die Öffentlichkeit

Das Schwurgericht hatte den Prozess extra in den Rittersaal des Schlosses Hohentübingen verlegt. Es wollte ausreichend Plätze schaffen für die vielen interessierten Zuhörer, mit denen man rechnete - aber es kam anders: Die Öffentlichkeit zeigte ein geringes Interesse an diesem Prozess. „In einem Zeitungsbericht aus den Tagen des Prozesses heißt es: ,Der Zuhörerraum im Tübinger Schloss ist kaum von einem Dutzend Personen besetzt’.“ (1 S. 11) - Aus heutiger Sicht (2009/ J. Kinzig) ist folgender Titel aus dem Schwäbischen Tagblatt vom 9. Juni 1949 kaum nachvollziehbar: „Der Fall der 10.654 Tötungen hat 35 Zuhörer in den Rittersaal gelockt.“ (1 S. 47) – Hier ein weiteres Zitat aus der „Neue(n) Zeitung, München, vom 18. Juni 1949: „Das Aufgebot der Beteiligten übersteigt oft die Zahl der Zuhörer, dies in einer alten Universitätsstadt mit einer juristischen und medizinischen Fakultät, für die dieser Prozess von höchstem Interesse sein müßte.“ (1 S. 63)

Einer der Autoren der Gedenkschrift, Hubert Wicker (Staatssekretär im Staatsministerium B-W), resümierte im Jahr 2009: „Scham in der Bevölkerung, das Beschäftigtsein mit dem Wiederaufbau, der Wunsch zu verdrängen und zu vergessen, aber auch die eigene Verstrickung vieler Juristen standen in den Anfangsjahren der Bundesrepublik einer wirksamen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen im Weg. Auch am Ort des grausamen Geschehens selbst, in Grafeneck, waren über Jahrzehnte hinweg viele kleine Schritte notwendig, bis ... 1990 eine Gedenkstätte entstehen konnte. ...“ (1 S. 12)

Gedenkstätte Grafeneck (Foto Schaude, 2013)
Gedenkstätte Grafeneck (Foto Schaude, 2013)

Konsequenzen für die Zukunft

Die Menschen, die in Grafeneck, und später an anderen Orten, ermordet wurden, hatten nicht zugestimmt, was mit ihnen geschehen sollte: „Die Taten waren heimtückisch, die Motive niedere. Grafeneck ist der erste Ort, an dem dies in Deutschland geschah.“(1 S. 59) - Nach dem Krieg wurde das Konzept der Menschenwürde in der Bundesrepublik juristisch auf höchster Ebene verankert.“ Eine zivilisierte Gesellschaft hat die moralische Pflicht zur Unverhandelbarkeit von Menschenwürde und Menschenrecht. Auch „darf der Gruppennutzen nicht zur verhandelbaren Begrenzung der elementaren Grundrechte Einzelner führen. ... (1 S. 58f) Vielmehr ist es die Aufgabe eines jeden, da einzutreten, wo die Würde Einzelner beschnitten wird. Das Unrecht von Grafeneck darf sich nie mehr wiederholen.

Quellen:

  1. J. Kinzig, T. Stöckle, 60 Jahre Tübinger Grafeneck Prozess, Betrachtungen aus historischer, juristischer, medizinethischer und publizistischer Perspektive, Verlag Psychiatrie und Geschichte, 2011, Zwiefalten, ISBN 978-3-931200-17-61.
  2. H.G. Abmayr (Hg.), Stuttgarter NS-Täter, Vom Mitläufer zum Massentäter, Schmetterling Verlag, Stuttgart, 2009, ISBN 978-3-89657-135-6



Anne Schaude, Januar 2018

 

 

Zitiervorschlag: Anne Schaude (2018): In Grafeneck vergast. Auch mindestens zwölf NürtingerInnen unter den Opfern, in: Nürtinger Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.

Website der Gedenkinitiative für die Opfer und Leidtragenden des Nationalsozialismus in Nürtingen: http://ns-opfer-nt.jimdo.com, abgerufen am: XY.YX.20XY.

 

Quelle:
(1) Thomas Stöckle, Grafeneck 1940, Die Euthanasie-Verbrechen in Südwestdeutschland, Silberburg-Verlag, Tübingen 2002 (Ausgabe im StANT vorrätig)

 

 

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