Schwangere Ostarbeiterinnen

Ihrer Würde und ihrer Kinder beraubt

Bundesarchiv Bild 183-B19867, SU, Zwangsarbeiter vor der Abfahrt

Foto oben:  Zwangsarbeiterinnen in der Ukraine am Bahnhof vor dem "Transport" nach Deutschland, "Natjas" Abschied von der Mutter, Mai 1942, Foto unten: Zwangsarbeiterinnen im Lager Krychów 1940 (Krowie Bagno) 1940 (Bildquellen und Lizenzierungen unten)

Krychów forced labour camp 1940 (Krowie Bagno)

Als ein „Drama unvorstellbaren Ausmaßes“ bezeichnet Reinhard Tenhumberg auf seiner Homepage die Behandlung der sogenannten Ostarbeiterinnen, die im Zweiten Weltkrieg zu Abtreibungen gezwungen wurden. Dazu gehört auch die Behandlung der Mütter unter ihnen, denen man ihre Säuglinge wegnahm, um sie in die Obhut deutscher Fürsorgestellen zu geben. Laut seinen Ausführungen sollen in den Jahren 1945 und 1946 „allein in der amerikanischen und britischen Besatzungszone 40.000 Geburtsurkunden polnischer Kinder“ der deutschen Verwaltung übergeben worden sein. (1) Bis heute wird „das Phänomen der Zwangsarbeit weiblicher ausländischer Arbeitskräfte ... sowohl in den Medien als auch in der historischen Forschung in der Regel nur am Rande gestreift“. (2) Dies ist für uns ein weiterer Anlass, deren Schicksal lokal  - am Beispiel Nürtingens - hier darzustellen.


„Das, was in den Völkern an gutem Blut unserer Art vorhanden ist, werden wir uns holen, indem wir ihnen, wenn notwendig, die Kinder rauben und sie bei uns großziehen“ – hatte Heinrich Himmler (Reichsführer SS) 1943 verkündet. Diese Aussage wurde mit den Veröffentlichungen verschiedener Erlasse „zur Behandlung schwangerer Polinnen und Ostarbeiterinnen und ihrer Kinder“ unterstrichen. Die Schwächung der „biologischen Volkskraft der slawischen Völker im Osten“ war ein wesentliches Ziel Hitlers (3 S. 141) und wurde rigoros durchgezogen.


Fast zwei Millionen der sechs Millionen der damals so genannten Fremdarbeiter waren Frauen, die meisten von ihnen stammten aus Polen und der Sowjetunion. „Mehr als die Hälfte aller Ostarbeiter waren weiblich. ... Unter primitivsten Lebens-, sowie härtesten Arbeitsbedingungen, sollten sie im Reich ihren erzwungenen Beitrag für die deutschen Siegesanstrengungen leisten.“ Eingesetzt waren sie nicht nur als Dienstmädchen, sondern auch in der Landwirtschaft und in der Rüstungsindustrie. Anfang 1943 verkündete der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel: „Was da drüben in Sowjetrussland lebt, ist gesund. Sie werden für uns arbeiten. Sie halten zehn Stunden durch und machen jede Männerarbeit. Sie brauchen keine besondere Freizeit, ... sie brauchen keinen Waschtag. Das alles aber muss unseren deutschen Frauen ermöglicht werden.“ Charakteristisch für die NS-Diktatur war, dass man in diesen Frauen nicht sah, was man in den deutschen Frauen sah: die zukünftige Mutter, „die es zu schonen galt, sondern lediglich kräftige, robuste und daher gerade für schwere körperliche Tätigkeiten geeignete ,Objekte’“ (2)


Im Deutschen Reich waren diese Frauen von „permanente(r) Bedrohung durch sexuelle Übergriffe von Deutschen“ betroffen, auch von Gewalttaten der eigenen Landsleute und anderer "Fremdarbeiter". „Ihre rechtlose Stellung machte gerade die ,Ostarbeiterinnen’ zu prädestinierten Objekten für Zudringlichkeiten ... seitens einheimischer (deutscher) Männer. Häufig waren es Personen mit Aufsichtsfunktionen, wie Vorgesetzte, Lagerleiter oder Wachpersonal. Diese nutzten ihre übergeordnete Stellung aus, um sich die jungen slawischen Mädchen gefügig zu machen durch Drohungen, blanke Gewalt oder Gefälligkeiten in Form von Geschenken und Privilegien.“ (2) Dass deutsche Männer ihre Machtposition als Lagerführer oder Vorarbeiter missbraucht haben, ist mehrfach nachgewiesen. (3 S. 143f) Ein solcher Bericht wird hier im Anschluss auch aus Nürtingen angeführt. Zudem gab es Frauen, die sich prostituierten, um zusätzliche Nahrung zu bekommen. Die sexuellen Beziehungen zwischen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern in den Lagern sorgten auch dafür, dass ab 1943 die Zahlen der Schwangerschaften und Geburten bei den Ostarbeiterinnen sprunghaft anstiegen und Staat, Partei und Arbeitsverwaltung zum Handeln zwangen. (3 S. 143f)


Von Seiten des deutschen Nazi-Regimes gab es viele Versuche, sogar das Sexualleben der ausländischen Arbeitskräfte zu reglementieren. Trotzdem konnten „intime Beziehungen und ihre etwaigen Folgen nicht verhindert werden. Erwartete eine Ostarbeiterin ein Kind, so sahen Regierungsvertreter und Betriebsführer ... Leistungsminderung, Arbeitsausfall, organisatorischen Aufwand und zusätzliche Kosten auf sich zukommen.“  (2) Bis zum Sommer 1943 wurden die Schwangeren im 6. Schwangerschaftsmonat durch das zuständige Arbeitsamt in ihre Heimat abgeschoben. „Der garantierte Heimtransport hatte zur Folge, dass die Schwangerschaften bei Polinnen sprunghaft anstiegen. ...“ (3 S. 143f) Diese Arbeiterinnen fehlten dann in den Betrieben, Neue mussten nachkommen und eingearbeitet werden. Deshalb bestimmte nun ein weiterer Erlass, dass die Frauen „baldmöglichst“ nach der Entbindung wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkommen sollten. (1)


Schwangerschaftsunterbrechungen 


Das wichtigste Ziel aber war, „unerwünschte(n) Bevölkerungszuwachs“ von Vornherein zu unterbinden. (2) „Während man einerseits die ,rassisch-wertvolle’ Vermehrung des deutschen Volkes als Ziel nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik ansah, verschärfte andererseits der NS-Staat zunehmend die Maßnahmen zur Aussonderung rassisch unerwünschten Nachwuchses. ... (3 S. 145f) Für deutsche Frauen gab es, außer aus gravierenden medizinischen Gründen, keine gesetzliche Indikation zur Schwangerschaftsunterbrechung. (3 S. 145ff) Aber den Ostarbeiterinnen war es, lt. Erlass vom März 1943, „auf Wunsch der Schwangeren“ gestattet, Abtreibungen vornehmen zu lassen. (2) Es sollten alle Faktoren ausgeschlossen werden, die die Arbeitsleistungen beeinträchtigen konnten. Mit zum Teil erzwungenen Zustimmungen wurden nun Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. (1) „Der Boden für Abtreibung und Tötung unerwünschter Kinder von ... Ostarbeiterinnen war also bereitet.“ (3 S. 145ff) 


Grundsätzlich sollte die Zustimmung zur vorzeitigen Beendigung einer Schwangerschaft von der Reichsärztekammer erteilt werden. Zum Antrag der Schwangeren gehörten die Personalien der Frau und des Erzeugers, die Aufenthaltsorte und Heimatländer beider und die Anschrift des Betriebes. Ab Januar 1944, als die Verfahren beschleunigt durchgeführt wurden, musste schon keine Einwilligungserklärung der Frauen mehr vorliegen. Die erbgesundheitliche Überprüfung wurde von den Gesundheitsämtern durchgeführt. (1) Noch im Mutterleib wurde ermittelt, ob bei den schwangeren Ostarbeiterinnen mit „erwünschtem“ oder „unerwünschten“ Nachwuchs zu rechnen sei. Zu diesem Zweck wurden die Eltern „vermessen, gewogen und hinsichtlich verschiedener Gesichts- und Körpermerkmale ... klassifiziert. Das Ergebnis dieses pseudowissenschaftlichen Verfahrens besiegelte das künftige Schicksal der Ungeborenen“: „Rassisch wertvoller Nachwuchs“ durfte ausgetragen werden, in allen anderen Fällen legte man den Frauen einen Schwangerschaftsabbruch nahe. „Allerdings verhinderten lange Verwaltungswege ... eine reibungslose Durchführung der Abtreibungspläne.“(2)


„Schwangerschaftsunterbrechungen wurden mit primitivsten Mitteln und ... oft zum Zwecke medizinischer Versuche an den Opfern durchgeführt. Die Frauen, die die Eingriffe überlebten, waren u.U. sterilisiert worden oder litten noch jahrelang an den Folgen einer unsachgemäßen Durchführung, von den psychischen Auswirkungen ... ganz zu schweigen.“ (1) „Die Vernichtung der meisten Gesundheitsakten bei Kriegsende sind die Ursache für die wenigen Untersuchungen ... von Schwangerschaftsabbrüchen bei Zwangsarbeiterinnen in der Geschichtsschreibung.“ ( 145f)


Geburten


Für schwangere Polinnen und Sowjetbürgerinnen galt ein anderer Mutterschutz als für die Fremdarbeiterinnen anderer Nationalitäten, wie zum Beispiel der der Westeuropäerinnen. Diese waren im Mutterschutz den deutschen Frauen gleichgestellt. Bei den Ersteren galt der Mindestschutz von zwei Wochen vor bis sechs Wochen nach der Geburt. „Entbindungen sollten in den Krankenbaracken der Betriebe erfolgen, auf dem Lande sollten die Entbindungen örtlich geregelt werden, ,zumal es sich meistens um Polinnen und Ostarbeiterinnen handelt, die im allgemeinen leicht niederkommen.’“ (3 S. 151)


Da die Ostarbeiterinnen den Deutschen nicht die Krankenhausplätze wegnehmen sollten, gab es in den Großbetrieben eigene Krankenbaracken mit ausländischen Ärzten. Standen „keine Osthebammen zur Pflege der Wöchnerinnen zur Verfügung“, konnten ja „ältere Ostarbeiterinnen, die selbst Kinder gehabt haben, die jungen Mütter betreuen. ... Für die Entbindungen holte man ... auch deutsche Hebammen.“ (3 S. 151) - „Die Kosten der Entbindung trug entweder die Krankenversicherung oder der Reichsstock, eine zentrale staatliche Kassenstelle, die z. B. auch bei Sterbefällen von Ostarbeiterinnen eintrat. Für die Zeit der ,absoluten Arbeitsunfähigkeit’ konnte den Betrieben die Kosten für Unterbringung und Verpflegung mit täglich 1,50 RM erstattet werden. Der Reichsstock trug auch die Fahrtkosten zum Entbindungsort.“ (3 S. 153)


In einem Erlass vom März 1943 wurde sogar geregelt, dass die Frauen „nur in dringenden Fällen einen Bezugsschein für ein Umstandskleid“ erhielten. Es durfte „nur soviel Stoff bewilligt werden, wie zur Änderung der vorhandenen Kleidung unbedingt erforderlich“ war. Bequemere Schuhe waren „zumindest bei den Ostvölkern nicht erforderlich, ... da gesundheitlich ungünstiges Schuhwerk eine Zivilisationserscheinung ist’, und die Ostvölker ja als ,nicht zivilisiert’ galten.“ Für die Kleidung ihrer Säuglinge bekamen sie ab Erreichung des achten Schwangerschaftsmonats nur die halbe Menge Bezugsscheine, die einer deutschen Mutter zustanden. (3 S. 153) 


Den schwangeren Ostarbeiterinnen standen keine Ernährungszulagen zu, wie den deutschen Schwangeren. Ihre Kinder waren ja nicht erwünscht. „Ihre Säuglinge sollten so lange wie möglich gestillt werden. Danach erhielten sie bis zu drei Jahren ½ l Vollmilch. Aufgrund der Sterbezahlen und Todesursachen ist davon auszugehen, dass sie diese Milch zwar bekamen, aber kaum Nährmittel. Erst 1944 ergänzte ein Erlass die genauen Angaben zu Mehl, Fett, Nährmittel, Zucker und Kartoffeln.“ (3 S. 153) Trotzdem wurde der Hungertod dieser Säuglinge nicht generell bekämpft. (3 S. 154ff)


Wie sah die Praxis in den untersten Ebenen, in den Betrieben und Kommunen aus? Man wusste oft nicht, wo entbunden werden sollte und „wohin dann mit den Kindern?“ Es gab in den letzten Jahren zu viele Erlasse auf Reichsebene, dazu Anweisungen der Mittelinstanzen, die nur unzureichend weitergegeben worden waren. Betriebe und Gewerbetreibende waren verunsichert und wiesen ihre Ostarbeiterinnen oft zur Entbindung in die damals sehr zahlreichen kleinen Landkrankenhäuser ein. (3 S. 156)


Mit den Kindern der Ostarbeiterinnen wurden unterschiedlich umgegangen: „Waren sie von deutschen Vätern, also ,gutrassisch’, kamen sie in Kinderheime und wurden als Deutsche erzogen. Die Kinder von ,schlechtrassischen’ Vätern, also die Kinder von anderen Fremdarbeitern, mussten in Kindersammelstätten abgegeben werden, um ein gemeinsames Aufwachsen deutscher und fremdvölkischer Kinder zu unterbinden.“ Die Mütter sollten so schnell wie möglich wieder für den Arbeitseinsatz freigegeben werden. Aus diesem Grund wurden alle Kinder ihren Müttern weggenommen, egal ob „gut“- oder „schlechtrassisch“. Die Männer hatten nur als Erzeuger interessiert, die Frauen als Gebärmaschinen. „Willigten sie nicht in die Heimerziehung ihres ,gut-rassischen’ Kindes ein, wurden sie der Gestapo zugeführt und kamen nicht selten in ein Konzentrationslager.“ (3 S. 154f)


Die sogenannten rassisch-unerwünschten Säuglinge brachte man anschließend in Ausländerkinder-Pflegestellen unter, die der Deutschen Arbeitsfront (DAF) unterstanden. Nur selten durften die Mütter ihre Kinder dort besuchen. „Sie mussten ihre Kinder in den meisten Fällen der qualvollen Vernichtung preisgeben: Aufgrund des Fehlens ... von Ärzten und Schwestern als auch der primitivsten sanitären Einrichtungen, vor allem aber wegen des systematischen, absichtlichen Aushungerns der Säuglinge entwickelten sich diese Anstalten zu Zentren der Massenvernichtung.“ (1) Über einen Erfolg aber triumphierte Heinrich Himmler, der seit 1943 als Reichsminister des Innern für die Betreuung der Ausländerkinder zuständig war, im Oktober 1944: Er hatte es durchgesetzt, dass das Reich die Kosten für die Einrichtungen zur Unterbringung der Ausländerkinder übernahm. (3 S. 155) 


Quellen zu diesem ersten Abschnitt: 

 

  1. www.tenhumbergreinhard.de: Die Behandlung schwangerer Frauen
  2. K. Kersandt, Aufsatz: Doppelte Entrechtung, „Ostarbeiterinnen“ und ihre Kinder im Zweiten Weltkrieg im Raum Wiesbaden-Mainz, in: Geschichtliche Landeskunde, Band 57, Hrsg. Brüchert/ Matheus, Zwangsarbeit in Rheinland-Pfalz während des Zweiten Weltkriegs, Franz Steiner Verlag, Stuttgart, 2004
  3. Gisela Schwarze, Kinder, die nicht zählten, Ostarbeiterinnen und ihre Kinder im Zweiten Weltkrieg, Klartext-Verlag, Essen, 1997, ISBN 3-88474-578-6


Entwürdigende Ereignisse auch in Nürtingen

Bundesarchiv Bild 183-J09198, Kinderhort in "Ostarbeiterlager"

Foto oben: Essenausgabe im "Kinderhort" eines "Ostarbeiterlagers", Februar 1944, Nazi-Propagandafoto!

Welche für die jungen Ostarbeiterinnen entwürdigenden Vorfälle sich in Nürtingen ereigneten, dokumentierte Steffen Seischab im Heimatbuch „Nürtingen 1918 – 1950“. Vom Mühlwiesenlager der Firma Heller sind nämlich ähnliche Ereignisse bekannt, wie sie für andere Lager nachgewiesen wurden. Allerdings handelte es sich hierbei nach Meinung von Steffen Seischab um „Gerüchte“, für die „keine konkreten Beweise erbracht werden konnten. ... Ende 1944 musste sogar im Nürtinger Tagblatt warnend darauf hingewiesen werden, dass derlei Gerede für diejenigen, die sich daran beteiligten, Konsequenzen haben würde.“ Anlass zu diesen Gerüchten soll Lagerführer Hirsch gewesen sein, der „im Mühlwiesenlager für exklusiv eingeladene Nürtinger Orts- und Polizeigrößen rauschende Gelage inszeniert, bei denen Ostarbeiterinnen Nackttänze aufgeführt haben und anschließend in diesem entwürdigenden Zustand vor dem ebenso belustigten wie wohlig erregten Publikum vorbeidefiliert sein sollen. Anschließend habe sich dann jeder ,sein’ Mädchen ausgesucht.“ (1 S. 309f)

Aus: Nürtinger Tagblatt vom 1.  November 1944, der Beitrag bezieht sich auf solche Vorfälle im Lager Mühlwiesen, per Klick vergrößerbar
Aus: Nürtinger Tagblatt vom 1. November 1944, der Beitrag bezieht sich auf solche Vorfälle im Lager Mühlwiesen, per Klick vergrößerbar

„Hirsch ... nahm sich auf ebenso rücksichtslose wie primitive Weise, was er wollte: Frauen und Mädchen des Ostarbeiterlagers setzte er z.B. dadurch unter Druck, dass er ihnen Schläge androhte oder Kleidung, bis hin zur Unterwäsche, vorenthielt; wer dagegen bereit war, sich bei ihm lieb Kind zu machen und ihm – im umfassenden Sinne – zu Diensten zu sein, konnte dagegen mit einer Vorzugsbehandlung rechnen. Auf diese Weise brachte er auch eine junge Frau dazu, sich wiederholt zum Geschlechtsverkehr mit ihm herzugeben. Mit wie vielen Schuhen oder Unterhosen er sie bezahlte, ist leider nicht bekannt.“ Wie Seischab weiter ausführt, soll Hirsch „ein durch und durch widerwärtiger Kerl“ gewesen sein, „der noch dazu später feige genug war, sich zu seinen Untaten nicht zu bekennen, sondern alles abzustreiten: ... Zu seinem sexuellen Verhältnis mit der erwähnten Ostarbeiterin befragt, brachte Hirsch die dümmliche Ausrede vor, er habe mit dieser nicht geschlafen, sondern zusammen mit ihr heimlich ausländische Rundfunksender  - vor allem russische Nachrichten – gehört.“ (1 S. 309f) 


Schwangerschaftsunterbrechungen


Sehr leicht machte man es den östlichen Fremdarbeiterinnen in Nürtingen mit den Schwangerschaftsabbrüchen: „In einer Art Schnellverfahren konnte diese bis zum vierten Monat vom zuständigen Arbeitgeber beim Nürtinger Gesundheitsamt beantragt werden. Dazu genügte ein knappes Formular mit der Einverständniserklärung der Frau, deren Wortlaut für die Intension der Behörden bezeichnend ist: ,Ich bin mit der Unterbrechung der Schwangerschaft einverstanden und bin darüber belehrt, dass ich diesen Antrag nicht zurücknehmen kann.’“ Der Antrag musste daraufhin an die „Gutachterstelle für Schwangerschaftsunterbrechung“ in Reutlingen weitergeleitet werden. Anfänglich sollen die Eingriffe von „fremdvölkischen“ Ärzten des „Krankensammellager(s) Großsachsenheim“ durchgeführt worden sein, später dann auch direkt in Nürtingen. (1 S. 309f)


Im Herbst 1944 geriet der Nürtinger Fabrikant Hermann Heller unter Druck: Er sollte mit der Einrichtung einer kreisweiten Station für Schwangerschaftsunterbrechungen im Nürtinger Mühlwiesenlager einverstanden sein. Obwohl er zuerst diese Einrichtung hier ablehnte, habe er sich später, „aufgrund des Drängens seitens der Partei ... bereit erklärt (...), diese Eingriffe vornehmen zu lassen, aber nur für das Lager selbst“. Der Name einer lettischen Ärztin, die hier sogenannte Eingriffe vornahm, ist bekannt: Sie hieß Dr. Jirgens. (1 S. 309f)


Im März 1945 bekam zum Beispiel die Nürtinger Firma Greiner eine Rechnung der Firma Heller über 55 Reichsmark (RM) für einen Eingriff der bei Greiner beschäftigten Ostarbeiterin W. Sch.. Der Eingriff selbst betrug 25 RM, für die „zusätzliche ärztliche Betreuung in der Zeit vom 22. 02. – 13. 03. 1945“ sollten zudem 30 RM an Heller überwiesen werden. (2/ 159)


Anfang März 1945 erhielt die Firma Heller eine Anfrage der Gau-Wirtschaftskammer Württemberg/ Hohenzollern aus Stuttgart. Inhalt des Briefes, der an alle Industriebetriebe in Württemberg verschickt wurde, die mehr als 100 Ostarbeiterinnen beschäftigten, war die Frage, ob Heller Interesse daran habe, dass „für die Ostarbeiterinnen im Gau Württemberg-Hohenzollern ein gemeinsames Wöchnerinnen-Heim ins Leben“ gerufen würde. Heller sollte mitteilen, „ob Sie an der Verwirklichung dieses Gedankens interessiert sind.“ Über die eigenen Erfahrungen, bzw. Vorkehrungen, die Heller schon „auf diesem Gebiet gesammelt, ... bzw. ... getroffen“ hat, wollte die Gau-Wirtschaftskammer unterrichtet werden.  (2/ 157) 


Daraufhin teilte Heller der Kammer mit: „In unserem Ostarbeiterlager ... haben bis jetzt noch keine Ostarbeiterinnen geboren. Wir hoffen, dies auch für die Zukunft vermeiden zu können. Aus diesen Gründen sind irgendwelche Vorkehrungen durch uns auf diesem Gebiet noch nicht getroffen worden. Auf jeden Fall halten wir es für außergewöhnlich zweckmäßig, wenn für die Ostarbeiterinnen im Gau ein gemeinsames Wöchnerinnenheim ins Leben gerufen würde. Wir sind in jedem Fall an der Verwirklichung interessiert und bitten Sie uns von weiteren Maßnahmen zu unterrichten.“ (2/ 156)


Quellen zum zweiten Teil (lokale Darstellungen):

 

  1. Nürtingen 1918 – 1950, Hrsg. R. Tietzen, Verlag Sindlinger- Burchartz, Nürtingen/ Frickenhausen, 2011, ISBN 978-3-928812-58-0 
  2. StALB, EL 902/17, Bü 3795, Teil 2

Text: Anne Schaude, August 2015

Dresden Heidefriedhof Denkmal Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter Sowjetunion 3

Foto: Gedenkstätte für Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter aus der Sowjetunion, Dresden

Bildquellen und Lizenzierungen

1. Knödler: SU, Zwangsarbeiter vor der Abfahrt,  Bundesarchiv, Bild 183-B19867 / CC-BY-SA 3.0, Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany, Link: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en

2. Krychów forced labour camp 1940 (Krowie Bagno), Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File%3AKrych%C3%B3w_forced_labour_camp_1940_(Krowie_Bagno).jpg, dort angegebene Lizenz: Public Domain

3. Schwahn: "Kinderhort" in "Ostarbeiterlager", Bundesarchiv, Bild 183-J09198 / Schwahn / CC-BY-SA 3.0, Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany, Link: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en

4.  Nürtinger Tagblatt vom 1.  November 1944

5. X-Weinzar: Heidefriedhof Dresden. Gedenkstätte für Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter aus der Sowjetunion, Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dresden_Heidefriedhof_Denkmal_Kriegsgefangene_und_Zwangsarbeiter_Sowjetunion_3.JPG, Lizenz:  Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en