„Auf einen richtigen Franzosen konnten solche Maßnahmen nur aufreizend wirken“

Französische "Zivilarbeiter" in der Firma Heller

Französischer Zwangsarbeiter 1943 in Deutschland, von Bundesarchiv, Bild 183-S68015 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5369433
Nazi-Propaganda-Foto: Französischer Zwangsarbeiter 1943 in Deutschland (hier Siemens, Berlin), von Bundesarchiv, Bild 183-S68015 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5369433
Eric Gaba (Sting - fr:Sting) for original blanck map / Rama for zone, in: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:France_map_Lambert-93_with_regions_and_departments-occupation-de.svg, Lizenz: GFDL / Attribution and Share-Alike required, Attribution-ShareA
Eric Gaba (Sting - fr:Sting) for original blanck map / Rama for zone, in: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:France_map_Lambert-93_with_regions_and_departments-occupation-de.svg, Lizenz: GFDL / Attribution and Share-Alike required, Attribution-ShareA

Neben den westeuropäischen Kriegsgefangenen befanden sich unter den Zwangsarbeitern aus diesen Ländern auch sogenannte Zivilarbeiter, die das NS-Regime ab Kriegsbeginn in deren eroberten Heimatländern angeworben oder durch Ausübung massiven Drucks gezwungen hatte, im Deutschen Reich Arbeitsdienst zu leisten. Den westeuropäischen Zwangsarbeitern ging es in der Regel besser als den sogenannten Ostarbeitern. Im Unterschied zu den Ostarbeitern unterlagen diese nicht der Kennzeichnungspflicht. Sie konnten in Privatquartieren wohnen und sich in der Öffentlichkeit freier bewegen. Als Zivilarbeiter unterlagen diese Kriegsgefangenen „nicht mehr den Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung“, deshalb konnten sie auch in Rüstungsbetrieben eingesetzt werden. (1/302

Im Februar 1943 installierte das Vichy-Regime  in Frankreich eine zweijährige Arbeitsdienstpflicht für die Jahrgänge 1920 bis 1922 namens Service du travail obligatoire (STO, „Pflichtarbeitsdienst“). (1/521) Das Vichy-Regime kollaborierte nach der militärischen Niederlage des überfallenen Frankreich mit Hitler-Deutschland. Das Akronym STO wird in Frankreich heute noch wie ein reales Wort benutzt: "le STO".(7)

Aber auch andere Jahrgänge mussten den STO ableisten. So berichtet G. D. aus Frankeich Manuel Werner aus der damals besetzten Zone Frankreichs: "Die Angabe der Jahrgänge 1920 bis 1922 ist nicht ganz korrekt, weil die Jahrgänge schrittweise mit der Zeit erhöht wurden, vor allem für jüngere Menschen. So wurde zum Beispiel mein Vater, geboren im Jahre 1925, zur STO befohlen. Wie viele andere junge Leute, versuchte er, der STO zu entkommen, zunächst durch falsche medizinische Dokumente (die Deutschen hatten sehr Angst vor Tuberkulose ...), aber auch viele andere junge französische Leute wurden plötzlich "krank", (...), schließlich versteckte sich mein Vater eine Zeitlang hier und da in der Landschaft, und lebte dort bis zum Eintreffen der Alliierten"(6)

 

Nach Nürtingen wurden unter Zwang mehrheitlich Franzosen, aber auch Niederländer, Belgier, Italiener und Griechen bulgarischer Staatsangehörigkeit im Alter von 15 bis zu 50 Jahren herbeordert. Vom Hirten bis zum Theologiestudenten waren fast alle Berufe vertreten. (1/302) Die hiesigen Arbeitsbedingungen waren für alle sogenannten Zwangsarbeiter denkbar schlecht, deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn einzelne „ganz offenkundig Arbeitsverweigerung oder gar Sabotage“ betrieben. „Dies führte schließlich dazu, dass die um ihre Produktion besorgten Arbeitgeber misstrauisch den Ausländern doppelt auf die Finger schauten und hinter jeder Krankmeldung eine Krankheitsvortäuschung vermuteten.“ (1/313)

Gebäude der Firma Gebr. Heller heute, von HELLER, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=17043538
Gebäude der Firma Gebr. Heller heute, von HELLER, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=17043538

Besonders für die Firma Heller in der Neuffenerstraße, die als sogenannter Wehrwirtschafts- und Kriegsmusterbetrieb ausgezeichnet worden war, führte die Behandlung ihrer ausländischen Mitarbeiter zu einem besonders dunklen Kapitel in ihrer Firmengeschichte. (2/8)

 

Disziplinarverstöße wurden hier von Seiten der Unternehmensleitung „drakonisch sanktioniert“, körperliche Züchtigung galt als legitimes Mittel zur Bestrafung. (1/312) Wenn nichts mehr half, dann gab es noch die Arbeitserziehungslager (AEL).

 

Sogar Nächstenliebe wurde mit Sanktionen belegt

Die Firma Gebr. Heller in Nürtingen während der NS-Zeit, aus:  Manuel Werner: Heller. Gebrüder mit unterschiedlichen Verdiensten, Nürtinger Stattzeitung vom 29. 05. 2005,
Die Firma Gebr. Heller in Nürtingen während der NS-Zeit, aus: Manuel Werner: Heller. Gebrüder mit unterschiedlichen Verdiensten, Nürtinger Stattzeitung vom 29. 05. 2005,

Auch die deutschen Arbeitskollegen, die versuchten, den Franzosen das Leben bei Heller ein wenig erträglicher zu gestalten, hatten mit Repressalien zu rechnen.

 

So wurde zum Beispiel  die Gabe eines Stückchen Brotes, das Gustav W. im Jahr 1943 einem Franzosen heimlich zugesteckt hatte, nicht nur mit einem Anschlag am Schwarzen Brett der Firma geahndet:

 

„Einen Volksgenossen mussten wir mit RM 10,- Strafe belegen, weil er einem französischen Kriegsgefangenen öfters Lebensmittel zugeschoben hat“, war hier, für alle sichtbar, zu lesen.

 

 

 

 



„Ich hätte das Brot in den Bach werfen können, aber keinem Franzosen geben...“

Brot, Foto: Manuel Werner, aus: http://hauswurz.jimdo.com/ausgew%C3%A4hlte-standorte/alpen/sempervivum-dolomiticum/
Brot, Foto: Manuel Werner, aus: http://hauswurz.jimdo.com/ausgew%C3%A4hlte-standorte/alpen/sempervivum-dolomiticum/

Der Franzose Edmund T. arbeitete zusammen mit Gustav W. in einer Abteilung. Jemand hatte ihn beobachtet und den Vorgang an den Fabrikanten Werner Heller (Jahrgang 1911) gemeldet. Gustav W. berichtete dazu 1946 vor der Spruchkammer: „Dieser (Anm.: Werner Heller) ging daraufhin zu dem ... Kriegsgefangenen, verhörte ihn und nahm ihm das Stück Brot wieder ab. Dies war samstags. Montags darauf wurde ich zu Werner Heller, Lutz und Dr. Haussmann bestellt. Dort wurde mir dieses vorgehalten und ich bejahrte es auch, da ich bereits überführt war. Das Stück Brot lag auf dem Tische. Mir wurde vorgehalten, ,ich hätte das Brot in den Bach werfen können, aber keinem Franzosen geben.’ Von mir könne man nichts anderes verlangen, nachdem ich doch politisch nicht einwandfrei sei und meine Frau dazu wohl eine Elsässerin wäre. Ich verbat mir energisch, dass meine Frau herausgehalten wurde. Was ich mir eingebrockt hatte, wollte ich selbst ausfressen.“ Seine Strafe nahm Gustav W. erst an, als ihm mit der Gestapo gedroht wurde. Nachdem er die zehn Reichsmark an die  NSV bezahlt hatte, erfolgte der Aushang am Schwarzen Brett. (3/25)


Sogenannter „Sklavenhandel“ nahm drastische Formen an

Dass der sogenannte „Sklavenhandel“ mit Fremdarbeitern im Krieg besonders drastische Formen annahm, belegt hier als Beispiel der Briefwechsel der Frank’schen Verlagshandlung mit der Firma Heller: Im Februar 1943 war dem Verlag von Heller der französische Zivilarbeiter Andrè P. zugesagt worden. Auf eine diesbezügliche Anfrage erwiderte die Firma Heller: „Leider können wir heute die Zusage auf Abgabe des bei uns beschäftigten französischen Zivilarbeiters Andrè P. nicht mehr aufrechterhalten. ... Heute ist er als Bohrer in einer Montage eingearbeitet worden und für uns bei der bestehenden Leuteknappheit nicht mehr entbehrlich.“ (2/3)

Im Oktober 1943 bat das Arbeitsamt die Firma Heller, den französischen KFZ-Schlosser Dèsirè D. für den sogenannten "Sonderausschuss Fahrzeuginstandsetzung" der Nürtinger Firma Paul Stadler, freizugeben. Diese Instandsetzungs-Werkstatt befasste sich zu dieser Zeit „ausschließlich (und vordringlich) mit dringenden Wehrmachtsaufträgen und mit dem Einbau von Holzgeneratoren“. (2/24) Firma Heller hatte kein Interesse daran, diesen „guten Arbeiter“ wegzugeben und teilte dem Arbeitsamt mit, dass D. aus Mangel an deutschen Fachkräften beim Bau von Gewindefräsautomaten eingesetzt sei. Es war Heller unmöglich, den Schlosser abzugeben. (2/4)

Die "Kampfgemeinschaft“ des Werkes Heller

Kurz zuvor hatte Dèsirè D. aufgrund mehrmaligem unpünktlichen Erscheinens am Arbeitsplatz ein Mahnschreiben von Heller bekommen und den Erhalt wohl auch unterschrieben. Man wies ihn darauf hin, „dass es sich das deutsche Volk nicht leisten kann, durch Disziplinlosigkeit und Nachlässigkeit wertvolle Arbeitszeit zu verlieren. Es macht uns den Eindruck, als ob Sie bis jetzt diese Zusammenhänge noch nicht begriffen hätten. ... Wir nehmen nicht an, dass Sie sich durch Ihre Haltung ausserhalb der Kampfgemeinschaft unseres Werkes stellen wollen, ... dass Sie in Zukunft mit äusserster Pünktlichkeit Ihre Arbeitszeit einhalten und Ihre selbstverständliche Pflicht erfüllen. Gez. Werner Heller“ (2/24)

Im Januar 1948 äußerte sich Désiré D. in einer schriftlichen Aussage vor der Spruchkammer, dass er bei Heller mehrfach schwer geschlagen wurde: „Durch Ingenieur B. im Monat Juli 1943 dafür, dass ich 6 mal zu spät an die Arbeit gekommen bin. Ein deutscher Arbeiter hat mich auch geschlagen mit einem Schweißbrenner ins Gesicht. ... Dieser Mann ist weder durch die Betriebsleitung noch durch die Polizei bestraft worden ...“ (2/36)

Die Firma Heller kümmerte sich zum Beispiel auch nicht um das dringende Urlaubsgesuch für den französischen Zivilarbeiter Pierre H. In einem Schreiben der Sociètè Ind. des Compteurs in Levallois-Perret teilte man im Mai 1943 der Nürtinger Firma den bevorstehenden Tod von Pierre’s Frau mit. Firma Heller blieb hart! Dazu der Vorsitzende der Spruchkammer I, Stuttgart, aus dem Jahr 1948: „Man spürt ... förmlich die Verachtung des durch den Hitlerterror geschlagenen und obendrein mit schandbarer Ausbeutung belohnte Franzosen für diese Art sieghaften Auftretens. ...“. (2/5)

AEL-Haft für Fluchtversuche und Arbeitsverweigerer

Der französische Zivilarbeiter Robert J. aus Parc St. Maur/Seine litt sehr unter den Arbeitsbedingungen bei Heller und floh am 11. 02. 1943 aus dem Lager „Hirsch“ in Oberboihingen. Im Elsass wurde er gefasst und danach in einem so genannten „Arbeitserziehungslager“ (AEL) inhaftiert. Laut Nachricht der Gestapo-Leitstelle Stuttgart wurde Robert J. dort am 1. April 1943 mit der Auflage entlassen, seine Arbeit unverzüglich wieder aufzunehmen. Ende April teilte Firma Heller dem Arbeitsamt mit, dass J. in letzter Zeit oft wegen Mandelentzündung, Grippe und Katarrh krank und arbeitsunfähig sei. „... Seit 29. 4. 43 fehlt er wieder wegen geschwollenen Füßen. Lt. ärztlichem Bericht von Dr. (Anm.: Wilhelm, Betriebsarzt) Dandler ist J. für dauernde Arbeit im Stehen nicht geeignet und es wird deshalb Arbeitsplatzwechsel in Vorschlag gebracht. ...“ Dazu der Kommentar des Spruchkammer-Vorsitzenden aus dem Jahr 1948: „Für Heller hatte der Mann seine Schuldigkeit getan, u. ein unbequemer Zeuge verschwand mit ihm.“ (2/8)

Der im Jahr 1901 in Toulouse geborene Josef R. kam mit einem Transport französischer Zivilarbeiter im Januar 1943 bei Heller an und wurde als Hilfsarbeiter beschäftigt. Bis 05. Februar arbeitete er dort und erschien seitdem nicht mehr bei der Arbeit, obwohl ihn Dr. Dandler nicht krank geschrieben hatte. Wiederholte Aufforderungen, seine Arbeit aufzunehmen, zeigten keinen Erfolg. Am 17. Februar holte ihn Obermeister Karl Lutz (Jahrgang 1896, ab 1925 Werkmeister bei Heller, ab 1940 dort Obermeister) „murrend“ aus dem Lager zur Arbeit. Beim Abladen von Bodenplatten steckte Josef R. immer wieder die Hände in seine Taschen. Als ihm mit der Polizei gedroht wurde, soll er wiederholt „nichts arbeiten, nichts arbeiten“ gesagt haben. Dazu Firma Heller: „ ... und (er) markierte dann einen Anfall. Dass der Anfall markiert war, unterblieb keinem Zweifel, nach seinem ganzen Verhalten u. unserer Beobachtung. Da ein klarer Fall von Arbeitsverweigerung vorliegt, bitten wir um strengste Bestrafung. ...“ Josef R. kam bis zum 1. März 1943 ins Nürtinger Gefängnis. (2/8,9)

Im August 1943 waren auch zwei Brüder, Lèon (1920 geboren) und Jean R., (1922 geboren) aus St. Doulchard als sogenannte Zivilfranzosen dienstverpflichtet. Sie wohnten im Nürtinger Gasthaus Hirsch, beide waren bei Heller in der Malerei eingesetzt, beider Arbeitsleistung soll nur etwa dreißig Prozent eines deutschen Arbeiters betragen haben. Dazu eine Stellungsnahme der Firma Heller in einem Schreiben an den Landrat, bei dem auch die Gestapo-Dienststelle angesiedelt war: „... Mehrmals täglich fehlt er (Anm.: Lèon) ... eine halbe Stunde. ... Besonders auffällig ist dies immer bei politischen Nachrichten oder Nachrichten von der Front. Wenn er dann zurückkommt und gerügt wird, zeigt er nur eine lächelnde Miene. Er spricht dann kurz darauf mit seinem Bruder und dann zeigen beide ein derart freches Gebaren, dass es offensichtlich ist, dass sie sich über diese Nachrichten und über die Aufregung des Meisters amüsieren. ... Anfang Juli verbreitete R. das Gerede, dass am 14. Juli die Amerikaner in Paris einmarschieren würden. Da das Gebaren von R. ... nicht geduldet werden kann, bitten wir um strengste Bestrafung, die zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Ordnung notwendig ist und um sofortige Inhaftierung. ...“

Kurze Zeit später wurde Lèon R. für 56 Tage ins AEL Oberndorf eingewiesen. Dazu eine schriftliche Stellungnahme von Werner Heller, als der Franzose nach Verbüßung seiner Strafe zum Arbeitsplatz zurückkehrte: „Das ist das Verdienst der Gebrüder Heller! Die französische Nation ist uns sicher unendlich dankbar für die Inspiratoren solcher Behandlungsmethoden! ...“ Nach seiner Rückkehr arbeitete Léon wieder zwei Tage bei Heller, kam dann aber aufgrund von Wunden an Ferse und Finger für mehrere Wochen ins Krankenhaus. Am 29. November nahm er seine Arbeit wieder auf. - Auch sein Bruder Jean R., „der im Allgemeinen an seiner Arbeitsstelle bleibt“, wurde ans Landratsamt gemeldet: Bei „Rügen in Bezug auf schlechte Arbeitsleistung sage (er), man könne nicht langsam genug arbeiten, sonst gehe der Krieg nicht aus ...“ Auch in diesem Fall bat Firma Heller um strengste Bestrafung und sofortige Inhaftierung. (2/9,21,22)

Ein Kamerad der beiden Brüder, Fernand D. aus Baignolet/ Eure et Loir bestätigte im November 1947 in einer Aussage vor der Spruchkammer, dass auch Jean R. ins AEL Oberndorf eingewiesen worden war. Aufgrund seines Gesundheitszustandes blieb Jean dort nur wenige Tage und „kam dann ins Nürtinger Krankenhaus. Léon R. dagegen hatte 7 Wochen abzumachen. Dieser Kamerad, der von kräftigem Körperbau gewesen war, kam völlig vernichtet zurück. Er konnte nur noch am Stock gehen und nicht mehr lesen, da seine Augen trübe geworden waren. Bei seiner Rückkehr ordnete Lutz an, dass er die Arbeit wieder aufnehme.“ Ein Vertrauensmann setzte sich für Léon ein, so dass er seine Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen konnte. Abschließend berichtete Fernand D. in seiner Aussage von November 1947: „Ich habe mit eigenen Augen den Körper von Léon R. gesehen: Noch ganz rot von den Spuren der Hiebe, die er empfangen hatte.“ (2/30)

Auch Theologiestudenten wurden nicht verschont

Charles V., 1920 geboren, war ein französischer Theologiestudent. Von Ende September bis Anfang Oktober 1943 war er einige Tage aufgrund „widerwilligen Verhaltens und ... lässiger Arbeitsweise“ in Haft genommen worden. Vor seiner dortigen Entlassung soll er eindringlich verwarnt worden sein. „Auf einen richtigen Franzosen konnten solche Maßnahmen nur aufreizend wirken“, wurde in einer Aussage unterstrichen. Denn schon Ende Oktober erstattete Firma Heller gegen ihn erneut Anzeige wegen „unerlaubter Bahnbenützung und Urlaubserschleichung“. Charles V. hatte wohl versucht, seinen kriegsgefangenen Bruder zu besuchen. Am 29. Oktober wurde der sogenannte Arbeitsvertragsbrüchige für 56 Tage ins AEL nach Oberndorf eingewiesen. Dazu ein, für diese Zeit so typischer, Kommentar der Firma Heller: „Der ... Theologiestudent ... hatte gewiss unvergessliche und seine Begriffe über christliche Nächstenliebe läuternde Eindrücke über diese urdeutsche Art, fremde Arbeitskraft zu präparieren und zur Verfügung zu stellen.“ Auch nach seiner Inhaftierung in Oberndorf soll der Widerstandsgeist von Charles V. „freilich“ nicht gebrochen gewesen sein, er gab immer wieder Anlass zu neuen Zusammenstößen mit seinen Vorgesetzten. (2/10)

Ein weiterer Theologiestudent, Maurice P., 1921 in Dole geboren, und Hilfsarbeiter bei Heller, wurde im August 1944 beim Stollenbau im Siedlungsheim eingesetzt. „Unentschuldigt“ blieb er seiner Arbeit fern. „Auch hätte der ... Zivilfranzose auf einer Bescheinigung, die er in der Tübinger Ohrenklinik ausgehändigt bekommen habe, einen fälschlichen Nachsatz draufgeschrieben.“ Am 25. September 1944 wurde Maurice P. ins AEL Oberndorf eingeliefert. (2/12)

Philipe C., 1920 in Paris geboren, war der Sohn eines französischen Generals und Student an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Paris. Bei Heller war er als Hilfsarbeiter an der Anreissplatte tätig, auch nahm ihn die Firma als Dolmetscher in Beschlag. Zusätzlich fungierte er als Kreisverbindungsmann der französischen Arbeiter. „C. verkehrte in unserem Haus“, berichtete die Nürtingerin Hedwig G. (1920 geboren) 1946 vor der Spruchkammer, „sieben Franzosen wärmten sich im Winter in unserer Stube. ...C. war kränklich (Ruhr) und überansprucht, wenn er nachts arbeitete, musste er tagsüber auch dolmetschen. Er war oft im Lager auf den Mühlwiesen, weil dort alle Kranken verschiedener Nationalität in einer Baracke untergebracht waren.“ Philipe C. muss einen großen Einblick in den Umfang verschiedenster Misshandlungen gehabt haben. Dazu Hedwig G.: „C. „war zu gefährlich geworden. Das Ölschieferwerk forderte Leute an bei der Firma Heller. Mit C. gingen noch einige Fremdarbeiter nach Balingen in das Ölschieferwerk. Er war im Lager Schömberg. Bevor er in dieses Lager kam, hoffte er immer, eines Tages von der französischen Armee befreit zu werden. Der Befehlshaber der Ersten Armee General de lattre de Tassiny, war ein Freund seines Vaters. ... Nach dem Umbruch kam C. noch einmal zu Besuch in unser Haus. Die Schuldigen wurden damals .... gesucht und man fand sie nicht.“ (3/97)

Eine weitere Nürtingerin, Irmgard Z., berichtete 1949 vor der Spruchkammer: „Es ist mir bekannt, dass das Jura-Ölschieferwerk, in das C. versetzt wurde, kein Straflager war. Er hat uns auch gelegentlich von dort aus besucht und war mit seiner Behandlung sehr zufrieden. Immerhin hat er es als hart empfunden, dass er, als er noch krank war, nach Balingen musste.“ Von Misshandlungen wusste sie nichts: „Insbesondere von den Franzosen, ... die zu uns ins Haus gekommen sind, hat nie einer davon gesprochen, dass er oder einer seiner Kameraden misshandelt worden wäre. ... Die Franzosen haben vor ihrem Weggang diese Adressen hinterlassen, damit wir mit ihnen korrespondieren können und dass wir sie, wenn wir nach Frankreich kämen, besuchen sollen.“ (3/51) Nach dem Krieg soll Philipe C. weiter studiert haben, allerdings war er noch lange Zeit lungenkrank. (3/97)

In Wirklichkeit waren die Konzentrationslager in der Nähe von Balingen, auch das Lager bei Schömberg, bei denen aus Ölschiefer Öl gewonnen werden sollte, brutale Außenstellen des KZ Natzweiler/Struthof.

Auch André G. aus Vincennes/ Seine war mehrmals bei Heller misshandelt wurden. In einem Brief von Dezember 1947 teilte er der Spruchkammer mit, dass er nicht mehr sagen könne, wie oft er „in den Büros der Fabrik von den genannten Lutz, Heller selber, meinem Meister B. und von mehreren anderen Arbeitern zusammengeknüppelt worden bin.“ Er berichtete, dass er zwei Mal im Gefängnis war. Im Februar 1945 wurde er ins AEL Balingen-Schömberg gebracht, konnte von dort aber fliehen. Er kehrte nach Nürtingen zurück, um die Befreiung zu erwarten: „Von da ab habe ich mich bei den amerikanischen und französischen Behörden damit beschäftigt, alle die Leute in Haft nehmen zu lassen, die mich misshandelt hatten. Aber, keine Spur von ihnen konnten wir finden, abgesehen von zweien oder dreien, die man auffand.“ (2/35)

Chaotische Verhältnisse am Kriegsende

Bei Kriegsende waren mehr als 250 Franzosen in 13 größeren Nürtinger Betrieben tätig, davon zum Beispiel in der Firma Heller 178 und in der Firma Linder dreißig Personen. Insgesamt waren in Nürtingen „knapp 1.200 Ausländer angemessen mit Lebensmittel, Kleidung und Medizin zu versorgen und einigermaßen geordnet in ihre Heimat zurückzubringen – angesichts der chaotischen Verhältnisse der ersten Nachkriegsmonate keine leichte Aufgabe.“ (1/316)

Nun hatten auch die Franzosen Nürtingen verlassen, die Stadt ihrer Demütigungen und Misshandlungen, und damit die Vorgesetzten, denen sie vor ihrer Abreise das hatten zurückzahlen wollten, was diese ihnen im Krieg angetan hatten. Sie konnten aber nicht gefunden werden. Sogar auf dem Lämmerbuckel bei Wiesensteig, wohin ein Teil des Heller-Betriebes gegen Ende des Kriegs verlegt worden war, suchten die Franzosen vergeblich nach den Hauptschuldigen. (3/15)

Dr. Paul Haussmann (1903 geboren, Leitender Ingenieur) hatte sich zwar zeitweise auf dem Lämmerbuckel aufgehalten, er soll aber weiter nach Geislingen geflüchtet sein und kehrte erst nach dem Abzug der Franzosen nach Nürtingen zurück. (3/14) Im September 1945 wurde er „in politische Haft genommen, am 02. 01. 1947 als verdächtig, Kriegsverbrechen begangen zu haben, nach Dachau überführt und dort nach Prüfung durch den CIC (Anm.: Counter Intelligence Corps des amerikanischen Militärs) am 20. 03. 1947 entlassen“ worden. (3/7)

Auch Obermeister Karl Lutz, der im Krieg „für die Ruhe und Ordnung im Betrieb verantwortlich“ war und bei Heller „für diszipliniertes Benehmen der zivilen Ausländer und Kriegsgefangenen zu sorgen“ hatte, wurde im September 1945 nach Dachau überführt. Nach Prüfung durch den CIC entließ man ihn dort am 29. 11. 1946. (3/36) - Wann Werner Heller ins Lager nach Dachau gebracht wurde, ist nicht bekannt. Er wurde dort am 20. 03. 1947 entlassen. (3/134)

Die Entnazifizierung – eine „Farce“

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gesetz_zur_Befreiung_von_Nationalsozialismus_und_Militarismus_1946_Titel.jpg, Unknown author, Public domain, via Wikimedia Commons
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Die Spruchkammern nahmen ihre Arbeit auf und hatten nun einen „Berg von Anträgen zu sortieren und abzuarbeiten“. Unter anderem mussten Zeugen befragt, der Betroffene vernommen und eidesstattliche Erklärungen, „sowie Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung“ verlesen werden. Im abschließenden Urteil, dem sogenannten Spruchkammerbescheid, wurde der Betroffene in eine von fünf Kategorien eingeteilt und dementsprechend Sanktionen verhängt. (1/ 409f) 

Auch einige ehemalige französische Zivilarbeiter der Firma Heller unternahmen ihr Möglichstes, damit ihre einstigen Peiniger die Strafe bekämen, die sie verdienten. In ihren Heimatorten ließen sie Zeugenaussagen über ihre Misshandlungen protokollieren, die an die Spruchkammer weitergeleitet wurden. Andre G. kam sogar im Januar 1949 persönlich nach Stuttgart, um vor der dortigen Spruchkammer I-Ost, wohin das Verfahren von Werner Heller inzwischen verlegt worden war, auszusagen. (3/48) Er berichtete dort: „Es ist einleuchtend und natürlich, dass wir nicht den geringsten Wert darauf legten, für Rechnung des Feindes zu arbeiten. Auch die Sanktionen waren hart ... es gab Gefängnis und AEL, körperliche Züchtigungen waren häufig. Unter anderem war die neunschwänzige Katze von Lutz, ein blutdürstiger Rohling, zeichnete sich besonders aus.“ (3/27)

Am Tag seiner Zeugenaussage soll er auch den Betriebsarzt Dr. Wilhelm Dandler in Nürtingen aufgesucht haben. Dieser ließ am nächsten Tag vor der Spruchkammer in Stuttgart ihr Gespräch protokollieren: „Der gestern vernommene Zeuge Andre G. hat mich gestern Mittag aufgesucht. Er sprach davon, dass man auf sie (Anm.: die Franzosen) anscheinend bei uns nicht gut zu sprechen seien. Ich erwiderte ihm, das habe auch seine Gründe. Er brachte zum Ausdruck, dass er wegen seiner Behandlung bei der Firma Heller nicht zufrieden war. Ich wies ihn darauf hin, dass sie doch häufig sabotiert hätten und dass, wenn Deutsche dasselbe im Ausland getan haben würden, sie wesentlich schlechter behandelt worden wären als die Franzosen bei uns. Er gab das ohne weiteres lächelnd zu. Er erwähnte, dass viele Sabotageakte vorgekommen seien und dass er ... sich auch eine Zeitlang vor der Arbeit gedrückt habe, indem er sich selbst am Arm leichte Verletzungen beigebracht habe. Ich habe ihm erklärt, man habe meistens Gnade für Recht ergehen lassen, was G. ohne weiteres zugab.“ (3/48) Dies ist, wie gesagt, die Diktion Dr. Dandlers, ohne dass bei diesem „Protokoll“ André G. dabei war.

Ein anderer Zeuge, ein Ingenieur aus Frankfurt/ Main, der seit 1942 in der Firma Heller als beratender Ingenieur tätig war, malte mit seinen Worten ein mehr als harmonisches Bild: „Ich habe in dem Betrieb so viel fröhliche Fremdarbeiter gesehen, dass mir dies ... aufgefallen ist. Auch ist die Arbeitsleistung trotz des Einzugs so vieler Facharbeiter im Verhältnis zum Friedensstand gestiegen, was ich dem Umstand zuschreibe, dass die Organisation, Arbeitseinteilung und die Schulung der Fremdarbeiter vorbildlich war.“ Misshandlungen der Fremdarbeiter hatte er bei Heller nie beobachtet, das hätte er bestimmt gesehen oder erfahren, meinte er abschließend. (3/42) Dieser Ingenieur war... kein Zwangsarbeiter, sondern einer der deutschen Mitarbeiter der nun vor der Spruchkammer Angeklagten.

Zwei Metzgermeister, Gastwirte aus Oberboihingen und aus Neckarhausen, bei denen „Heller-Franzosen“ untergebracht waren und deren Gaststätten zu „Lagern“ umfunktioniert waren, konnten in ihren Zeugenaussagen, mit denen sie  den Angeklagten helfen wollten, auch nichts Gutes über die ehemaligen „Zivilarbeiter“ berichten: „Die Franzosen haben Stühle zusammengeschlagen und verheizt. Sie haben Waschbecken zusammengeschlagen, Aborte verunreinigt und Spiegel zerschlagen. Ich habe es jeweils Lutz gemeldet, der kam und den Schaden beheben ließ. Irgendeine Misshandlung der Franzosen durch Lutz hat in meiner Gegenwart nicht stattgefunden.“ (3/25) - Der Gastwirt vom Lager Hirsch in Neckarhausen gab zu Protokoll: „...dass die vorbildliche Einrichtung in kürzester Zeit auf das Unglaublichste verdreckt wurde, dass obgleich genügend Brennmaterial vorhanden war, mindestens 50 Stühle, dazu Tische und Bänke, zusammengeschlagen und verheizt wurden.“ (3/19)

Einstufung von Werner Heller als sogenannter „Mitläufer“

Die Entnazifizierung des „Großindustriellen“ Werner Heller fand anfänglich vor der Nürtinger Spruchkammer statt, im Frühjahr 1948 ordnete die Besatzungsmacht eine Verlegung des Verfahrens an die Spruchkammer Stuttgart I an. (1/424) „Heller stand unter anderem wegen der massenhaften Beschäftigung von Zwangsarbeitern ... vor Gericht.“ ... Da er zudem „in seinem Verhalten als Arbeitgeber umstritten war, begleitete den Prozess von Anfang an ein enormes öffentliches Interesse.“ Werner Heller selbst musste sich in der Rolle des Angeklagten sehr unwohl gefühlt haben, denn, wie Dr. Steffen Seischab im Heimatbuch „Nürtingen 1918 – 1950“ schreibt, habe Heller „auf alle möglichen Arten und Weisen“ versucht, „den Gang des Verfahrens zu seinen Gunsten zu beeinflussen.“ (1/423) Aufgrund dieser Tatsache ist es nicht verwunderlich, dass die hier zuletzt beschriebenen Zeugenaussagen so ganz im Sinne Werner Hellers ausfielen.

Im Jahr 1947 hatte der Betriebsrat „der Fa. Heller anfangs eng mit der Spruchkammer Nürtingen kooperiert, und zahlreiches belastendes Material vorgelegt.“ (1/424) Diese Kooperation beinhaltete auch ein Schreiben der Herren M., G., M., K. und weiteren  Mitgliedern des Betriebsrats mit folgendem Inhalt: „Der Betriebsrat kann .... bestätigen, dass Werner Heller sich durch Wort und Schrift im Betrieb nie aktiv für den Nationalsozialismus eingesetzt hat. Dagegen war er in starkem Maße an den Schlägereien und Misshandlungen der ausländischen Arbeiter beteiligt. Die Abstrafung wurde im allgemeinen unter Ausschluß der Öffentlichkeit, meistens im Obmannszimmer, in seinem Büro oder im Luftschutzkeller vorgenommen. Direkte Augenzeugen sind deshalb wenig vorhanden. Die Züchtigungen wurden von der Belegschaft an den hinterlassenen Spuren, wie verweinte Augen, verschwollene oder rote Gesichter und teilweise an Blutspuren festgestellt. .... Werner Heller hat auch das Unterführungspersonal zum Schlagen der Ausländer angehalten. Werner Heller sagte zu G., er solle dem Franzosen den Stiefel in den Hintern treten. G. antwortete darauf, das sei nicht jedermanns Sache, er könne es nicht. Darauf erklärte ihm Werner Heller, es könne wohl jeder ein Hähnchen essen, aber es nicht vorher schlachten, wenn er wieder so einen Fall habe, solle er zu ihm kommen, er wird es dann erledigen. ... Desweiteren wurden ausländische Arbeiter in Straflager versandt. Die Leute kamen von dort in derart körperlich schlechtem Zustand zurück, dass sie kaum mehr arbeitsfähig waren.“ (3/14)

Dass Werner Heller seine ausländischen Arbeiter körperlich gezüchtigt hatte, gab er im Sommer 1947 in einem Brief an die Nürtinger Spruchkammer zu: „Ich gebe ohne weiteres zu, dass mir gelegentlich die Hand ausrutschte, wenn Arbeiter, insbesondere Ausländer – was bei den insgesamt 1.300 Arbeitern immer wieder vorkam, unbotmäßig wurden, wenn sie sich Schweinereien und insbesondere Diebstähle hatten zu Schulden kommen lassen.“ (3/105) Es sollen mehr als siebenhundert Ausländer verschiedenster Nationalitäten gewesen sein, die ihm als Betriebsleiter unterstanden. (3/125) „Keine Anzeige ist ohne Einverständnis des Betriebsführers an die Polizei gelangt“, unterstrich im Jahr 1948 der Nürtinger Spruchkammer-Vorsitzende Ernst Planck in seiner Anklage gegen die Betriebsführer, die Brüder Hermann und Werner Heller, Produktionsleiter Dr. Paul Haussmann und Obermeister Karl Lutz. (2/19)

„Weil man im Betrieb nur Schwierigkeiten bekomme, wenn man pflichtgemäß die Wahrheit sage...“

Im April 1948 beschloss der Heller-Betriebsrat, „bei der Entnazifizierung nicht mehr mitzuwirken ..., weil man im Betrieb nur Schwierigkeiten bekomme, wenn man pflichtgemäß die Wahrheit sage. ... Die meisten Betroffenen würden wieder in den Betrieb zurückkehren, weshalb die politische Säuberung ja doch keinen Wert habe und unter der Belegschaft nur Unfrieden stifte.“ Daraufhin wurde, wie hier schon beschrieben, das Verfahren nach Stuttgart verlegt, „wo ein völlig ortsfremdes Vorsitzenden- und Beisitzgremium mit dem Prozess betraut wurde.“ (1/424)

Fassungslosigkeit in Nürtingen auf den Spruchkammerbescheid hin

Als die Nürtinger Bürger im Januar 1949 erfuhren, dass Werner Heller „von der Zentralspruchkammer Nordwürttemberg in Ludwigsburg als ,Mitläufer’ (Anm.: Kategorie IV von fünf, die zweitniedrigste) eingestuft“ worden war, herrschte hier große Fassungslosigkeit. (1/424f) Besonders die Vertreter der vier Parteien, die nun ihre Mitarbeit bei der Entnazifizierung einstellen wollten, verlangten Aufklärung. Sie führten Gespräche mit einem Vertreter des Ministeriums und der Militärregierung, die empfahlen, sie sollten zunächst „alle Rechtsmittel ausschöpfen ... bevor sie ihre weitere Arbeit bei der Spruchkammer niederlegen.“ Die Kommunisten waren die ersten, die aus der Mitarbeit bei der Spruchkammer ausstiegen. Sie hatten die Entnazifizierung als „Farce“ empfunden. (1/424f)

Werner Hellers Spruchkammerbescheid als „Mitläufer“ begründete die Spruchkammer Nord-Württemberg wie folgt: „Politisch gesehen war er lediglich die Repräsentationsperson für den Betrieb, und somit Beauftragter der NSDAP, angeblich war er nicht als überzeugter Nationalsozialist in Erscheinung getreten. (3, Spruch S. 35)... Wenn von Seiten der Franzosen darüber Klage geführt wird, dass sie teilweise in AELs eingewiesen worden seien, so sind die Betroffenen hierfür nicht verantwortlich. Es war dies eine notwendige Folge ihrer (Anm.: der Franzosen) Obstruktion und ihrer Sabotageakte, mit der sie zu rechnen hatten. Im übrigen hat es sich in fast allen Fällen gar nicht um ein AEL, sondern um ein Ölschieferwerk gehandelt.“ (3, Spruch S. 29) Dass es sich bei den „Ölschieferwerken in Balingen und Schömberg“ um „gefürchtete Konzentrationslager des ,Unternehmens Wüste’“ handelte, beschreibt Manuel Werner auf dieser Homepage unter „Zwangsarbeiter“. „Aus Ölschiefer hatte die SS ... ohne Rücksicht auf Menschenleben Öl als Treibstoff für die Wehrmacht gewinnen wollen. Dort herrschten tödliche Bedingungen.“

Tafel bei der KZ Gedenkstätte Dautmergen-Schömberg, aus: www.alemannia-judaica.de
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Schikanen, Strafen, Schläge, Tod durch  den Strang und Fluchtversuche, Tafel bei der KZ Gedenkstätte Dautmergen-Schömberg, aus: www.alemannia-judaica.de, kann größer geklickt werden (http://www.alemannia-judaica.de)
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 Massengräber im "Schönhager Loch", Tafel bei der KZ Gedenkstätte Dautmergen-Schömberg, aus: www.alemannia-judaica.de, kann größer geklickt werden (http://www.alemannia-judaica.de)
Massengräber im "Schönhager Loch", Tafel bei der KZ Gedenkstätte Dautmergen-Schömberg, aus: www.alemannia-judaica.de, kann größer geklickt werden (http://www.alemannia-judaica.de)

Werner Heller musste einen einmaligen Sonderbeitrag von 2.000 DM in einen Wiedergutmachungsfonds leisten. (3, Spruch S. 35) Auch Obermeister Karl Lutz, seit  1937 Mitglied der NSDAP, (3/36) wurde als „Mitläufer“ eingestuft, er hatte 1.000 DM in einen Wiedergutmachungsfonds zu zahlen. Da Dr. Paul Haussmann nicht vom Gesetz betroffen war, wurde sein Verfahren eingestellt. (3)

Wenn man nach den Gründen für diese so milde ausgefallenen Bescheide fragt, führt Dr. Steffen Seischab unter anderem zwei Möglichkeiten auf:

1. „Nicht von der Hand zu weisen sind die guten Kontakte Hellers zur amerikanischen Besatzungsmacht, wobei ihm Unbedenklichkeitserklärungen, die ihm US-Kunden seiner Firma ausstellten, von großem Nutzen gewesen sein dürften.“

2. „Abgesehen davon hatte die Besatzungsmacht seit 1947 – im Zuge des sich bereits abzeichnenden Kalten Krieges  - ein eminentes Interesse daran, die deutsche Wirtschaft wieder zum Laufen zu bringen.“ (1/425)

Im Juli 1949, so berichtete die Nürtinger Stattzeitung im Jahr 2005, wurde die Firma „Gebr. Heller, Maschinenfabrik GmbH“ wieder in das Handelsregister der Stadt Nürtingen eingetragen. Jahrzehnte später zahlte die Firma 2,5 Millionen (DM/Euro?) in den Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter ein. (4)

 

 

Nürtinger Zwangsarbeiter im KZ Schömberg

Wie oben beschrieben wurde, forderte gegen Kriegsende das Ölschieferwerk Schömberg bei Balingen auch Fremdarbeiter von der Nürtinger Firma Heller an. „Aus Ölschiefer hatte die SS unter allen Umständen ohne Rücksicht auf Menschenleben Öl als Treibstoff für die Wehrmacht gewinnen wollen“, berichtet Manuel Werner auf dieser Homepage. Er ergänzt: „In ... sieben Außenstationen des KZ Natzweiler-Struthof (Elsass) und zehn Ölgewinnungswerken entlang des Fußes der Zollernalb und der Balinger Alb zwischen Dußlingen und Rottweil herrschten tödliche Bedingungen.“

Insgesamt brachte die SS etwa 11. 000 Häftlinge in die sieben Konzentrationslager des Unternehmens „Wüste“.  Das Lager Schömberg bestand von Dezember 1943 bis April 1945 mit einer Höchstbelegung von 800 Gefangenen. (7) Unter ihnen befanden sich die französischen Zwangsarbeiter Philipe C., Andrè G. und andere, die von Nürtingen aus nach Schömberg ins sogenannte Bahnhofs-KZ strafversetzt worden waren. 

Ein ehemaliger Häftling aus Lothringen beschreibt den „teerigen Gestank“, der dort über dem ganzen Gelände lag, „und das Verfahren, in welchem der Ölschiefer abgebaut werden soll: Der nasse und glitschige Schiefer war sehr schlecht hochzuschaufeln. Es passierte laufend, dass die ganze Schaufelladung schon beim Schwung der Schaufel wieder herunterfiel auf die Häftlinge. Wir waren jeden Tag grau vom Wasser, vermengt mit dem Schiefer. Die Kleider und der Gesichtsteint waren dadurch grau eingefärbt, mit den Holzgaloschen standen wir den ganzen Tag im Wasser und hatten nasse Füße.“ (8)

Bei dieser sehr schmutzigen und körperlich schwersten Arbeit gab es keine Seife, auch nicht die Möglichkeit zum Wechseln der Wäsche. „Ungeziefer breitete sich im Lager aus. Verbandsmaterial aus Papier wurde ... einmal pro Woche gewechselt. ... Trotz des extrem strengen Winters 1944/ 45 gab es für viele Häftlinge keine Schuhe, die Gefangenen hungerten und aßen oft Abfälle. Diebstahl war für viele die einzige Möglichkeit, zu überleben. ...“ (9)

Täglich starben ein bis vier Gefangene, berichtete ein weiterer Häftling im Jahr 1946 im Rastatter Prozess. Auch aufgrund Fleckfiebers, das im Lager ausbrach, verloren zahlreiche Häftlinge ihr Leben. (9) Die beiden französischen Zwangsarbeiter aus Nürtingen überlebten die unmenschlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen und konnten nach dem Krieg in ihre Heimat zurückkehren. Die Nürtinger Familie, die Andrè G. auch während seines Aufenthaltes in Schömberg gelegentlich besucht haben soll, wusste nach dem Krieg angeblich nicht, dass Schömberg ein Straflager war. Bei seinen Besuchen in Nürtingen soll er sogar gesagt haben, dass er mit der Behandlung in Schömberg „sehr zufrieden sei“. (3/51)

Falls dies der Fall war, war dies auch kein Wunder, war doch strikt verboten, über die Zustände in den Konzentrationslagern etwas verlauten zu lassen.

Quellen:

  1. Steffen Seischab: Die Entnazifizierung" von Industriellen - der Fall Heller, in: Nürtingen 1918 – 1950, Hrsg. R. Tietzen, Verlag Sindlinger- Burchartz, Nürtingen/ Frickenhausen, 2011, ISBN 978-3-928812-58-0
  2. Spruchkammerakten in Sachen Gebr. Heller
  3. StALB: EL 902/17 Bü 398
  4. Manuel Werner: Heller. Gebrüder mit unterschiedlichen Verdiensten, Nürtinger Stattzeitung vom 29. 05. 2005, Direktlink: http://www.nuertinger-stattzeitung.de/index.php?link=news_detail&nid=108
  5. Alemannia-judaica.de: Schömberg / Dautmergen (Zollernalbkreis)
    KZ-Friedhof (Direktlink: http://www.alemannia-judaica.de/schoemberg_kz_friedhof.htm)
  6. G. D. an Manuel Werner in litt., 7. April 2016
  7. „Wir sind gezeichnet fürs Leben, an Leib und Seele“ – Unternehmen Wüste, Landeszentrale für politische Bildung, Baden-Württemberg, Stuttgart 2012, Materialien
  8. J. Hagenbourger/ G. Lempp, Aus schwerem Traum erwacht, Nr. 7244, Deißlingen/ Lauffen, 1999
  9. Marsch des Lebens, Gebets- und Gedenkmarsch, TOS Dienste Deutschland, Unternehmen „Wüste“-Lager und Werke, 2007



    Die Familiennamen aller hier aufgeführten französischen Zivilarbeiter sind der Autorin bekannt.

    Anne Schaude, April 2016

 

Bildlizenzen:

 

1.  Französischer Mechaniker bei Siemens, Bundesarchiv, Bild 183-S68015 / CC-BY-SA 3.0, Quelle: https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5369433, Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en

2. Eric Gaba (Sting - fr:Sting) for original blanck map / Rama for zone, in: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:France_map_Lambert-93_with_regions_and_departments-occupation-de.svg, Lizenz: GFDL / Attribution and Share-Alike required, Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0), Link: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

3. HELLER: Gebr. HELLER Maschinenfabrik Werk Nürtingen, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=17043538, Lizenz:  Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en

4. Die Firma Gebr. Heller in Nürtingen während der NS-Zeit, aus:  Manuel Werner: Heller. Gebrüder mit unterschiedlichen Verdiensten, Nürtinger Stattzeitung vom 29. 05. 2005,

5. Brot, Foto: Manuel Werner, aus: http://hauswurz.jimdo.com/ausgew%C3%A4hlte-standorte/alpen/sempervivum-dolomiticum/

6. https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gesetz_zur_Befreiung_von_Nationalsozialismus_und_Militarismus_1946_Titel.jpg, Unknown author, Public domain, via Wikimedia Commons

7. Tafel bei der KZ Gedenkstätte Dautmergen-Schömberg, aus: www.alemannia-judaica.de, (http://www.alemannia-judaica.de/images/Images%20304/Dautmergen%20Friedhof%20810.jpg)

8.Schikanen, Strafen, Schläge, Tod durch den Strang und Fluchtversuche, Tafel bei der KZ Gedenkstätte Dautmergen-Schömberg, aus: www.alemannia-judaica.de, (http://www.alemannia-judaica.de)

9. Massengräber im "Schönhager Loch", Tafel bei der KZ Gedenkstätte Dautmergen-Schömberg, aus: www.alemannia-judaica.de, (http://www.alemannia-judaica.de)

 

 

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Text: Anne Schaude, April 2016. - Der Autorin sind die Nachnamen der genannten französischen Zwangsarbeiter bekannt.